Nicht genug, dass Deutschlands Bürger inklusive der extremen Anwaltskosten und Zinsen rund 5 Mrd. Euro an den Energiekonzern Vattenfall zahlen sollen, weil der zwei baufällige Atomkraftwerke früher abschalten musste als gedacht. Nun klagen auch noch drei österreichische Unternehmen bei einem Schiedsgericht nach dem skandalösen Vertrag über die Energiecharta auf Schadenersatz für entgangene Gewinne. Der Grund: der deutsche Gesetzgeber hat 2016 die Subventionen nach den Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gekürzt.
Der Vertrag über die Energiecharta ist ein weitab der Öffentlichkeit und Parlamente ausgehandelter Vertrag, der internationalen Energiekonzernen sehr weitreichende Rechte gibt, Regierungen zu verklagen, wenn sie durch Gesetzesänderungen oder ähnliches ihre Gewinnerwartungen enttäuscht sehen.
Die Vattenfall-Klage läuft seit 2012 vor einem dieser Schiedsgerichte und es sieht nicht gut aus für Deutschland. Sehr gut sieht es dagegen für die drei Schiedsrichter und die Anwälte aus, die Vattenfall vertreten. Sie werden reich bei dem Verfahren, das weitab der Öffentlichkeit stattfindet, trotz dem sehr hohen Betrag, um den es geht.
Nun wollen nach Informationen von Investment Arbitration Reporter offenbar der österreichische Baukonzern Strabag und seine beiden Töchter Erste Nordsee-Offshore Holding und Zweite Nordsee-Offshore Holding Deutschland vor eines dieser Schiedsgerichte zerren, weil der Gesetzgeber 2016 das EEG von 2000 geändert hat und die Einspeisung von Windstrom zu Festsätzen durch niedrigere, marktbasierte Preise ersetzt hat.
Wie fragwürdig (und politisiert) diese Schiedsgerichte sind, hat sich auf spektakuläre Weise im Verfahren des Ölkonzerns Yukos gegen die russische Regierung gezeigt. Obwohl das russische Parlament den Vertrag über die Energiecharta nie ratifiziert hat, weil die darin enthaltenen Schiedsgerichte gegen die russsische Verfassung verstoßen würden, hat ein Schiedsgericht den überwiegend russischen Investoren in Yukus den absurd hohen Schadenersatz von 50.000.000.000 Dollar (50 Mrd. Dollar) zugestanden. Ein niederländisches Gericht annullierte das Urteil 2016 wegen offensichtlicher Unzuständigkeit des Schiedsgerichts. Aber die Klagewelle geht weiter und die Anwälte und Schiedsrichter werden immer reicher. Denn die Schiedsgerichte können urteilen wie sie wollen und das nächste kann auch wieder so tun als wäre Russland an die Charta gebunden.
[23.9.2019]