Unionsfraktionsvize will Förderung der politischen Meinungsbildung auf Merkelmeinungen begrenzen

Michael Fuchs (CDU) ist Fraktionsvize der Union im Bundestag. Artikel 5 des Grundgesetzes scheint ihn erheblich zu stören. Steuergeld will er zur Förderung der politischen Meinungsbildung nur noch für die Förderung der Bildung von Meinungen ausgeben, die mit derjenigen der Bundeskanzlerin übereinstimmen. Das hört sich so an:

„Die Finanzierung politischer Gegner ist geradezu irrsinnig, findet der Unionsfraktionsvize im Bundestag, Miachel Fuchs (CDU)“, sagte der Sprecher in der ARD-Sendung Plusminus am 14. Dezember. Dann kam Fuchs ins Bild und zu Wort, zu der von Plusminus skandalisierten Tatsache, dass der Deutsche Naturschutzring 100.000 Euro Förderung vom Umweltministerium bekommen habe, und sich dennoch so undankbar gezeigt habe, gegen TTIP und Ceta zu opponieren:  

„Das hat mich schon ziemlich verärgert, weil es eigentlich nicht sein kann, dass die Bundesregierung, die ja in toto pro TTIP und Ceta ist – die Bundeskanzlerin hat ganz klare Äußerungen getan, dass sie sowohl Ceta als auch TTIP möchte – dass die Bundesregierung umgekehrt dann auch noch an der Finanzierung von Aktionen (… unverständlich …) quasi beteiligt ist.“

Der Sprecher von Plusminus dann wieder: „Geld gab’s für Infoveranstaltungen zur Meinungsbildung. Diese Veranstaltungen stärken natürlich – wen wundert’s – vor allem die Gegner des Freihandels.“

Das sagt das Grundgesetz in Artikel 5 zu dem Thema:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung gehört zu den Grundpfeilern der Demokratie. Dass nur Meinungen geschützt seien, die mit den Absichten der Bundeskanzlerin harmonieren, lässt sich aus den in Absatz 2 aufgelisteten Einschränkungen nicht herauslesen.

Fazit: Michael Fuchs entfernt sich ziemlich weit von Buchstaben und Geist des Grundgesetzes, wenn er dafür eintritt, dass der Staat die Förderung der Meinungsbildung durch nichtstaatliche Initiativen und Organisationen davon abhängig macht, dass diese die Ziele der Regierungsparteien fördern.

Zu der auf spektakuläre Weise einseitigen und demagogischen Plusminussendung, und den Zusammenhang mit einer internationalen Kampagne gegen die Meinungsfreiheit in Kürze mehr.

Änderungshinweis (14.1.2017): Die Überschrift und der Vorspann wurden geändert, weil eine Formulierung in der ursprünglichen Fassung möglicherweise Anlass zu Missverständnissen gab und das Gemeinte nicht präzise ausdrückte. (16.12) Auch im Fazit wurde die potentiell missverständliche Formulierung geändert, was am 14.1. übersehen worden war.

 

 

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