Noch mehr Gegenwind für die Autobahnräuber, diesmal vom Bundesrechnungshof

Von Laura Valentukeviciute und Carl Waßmuth.* In einer aktuellen Stellungnahme für den Haushaltsausschuss des Bundestags weist der Bundesrechnungshof (BRH) darauf hin, dass das gesamte Autobahnnetz oder Teile funktional privatisiert werden können. Er fordert, dies grundgesetzlich auszuschließen. Zudem fordert der BRH, Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP) gesetzlich zu begrenzen. Nicht überschritten werden sollen in ÖPP-Verträgen Auftragswerte von 500 Millionen EUR, eine Streckelänge von 100 km oder eine Laufzeit von 10 Jahren.

Wichtige Aussagen aus dem BRH-Gutachten im Wortlaut:

„Angesichts der mit einer funktionalen Privatisierung von Teilnetzen einhergehenden Probleme empfiehlt der Bundesrechnungshof, eine funktionale Privatisierung von Teilnetzen grundgesetzlich auszuschließen und den Umfang der Vergabe an Dritte im Gesetz einzuschränken. Er [der Bundesrechnungshof] empfiehlt daher, den Artikel 90 Absatz 1 Grundgesetz-E wie folgt zu ergänzen: „Eine Privatisierung von Teilnetzen ist ausgeschlossen; das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“

„Darüber hinaus sollte in § 5 Absatz 3 InfrGG folgender Satz eingefügt werden: „Eine Privatisierung von Teilnetzen im Sinne von Artikel 90 Absatz 1 Satz 3 Grundgesetz liegt vor, wenn bei der Beauftragung Dritter der Auftragswert des Vertrages zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses [500] Millionen EUR übersteigt und der Vertrag eine Strecke von mindestens [100] km Bundesautobahn betrifft und eine Laufzeit von [10] Jahren überschreitet.“

Es ist gut, dass der Bundesrechnungshof klargestellt hat, dass weiterhin die Autobahnprivatisierung droht. Damit sind die Aussagen des Koalistionssauschusses, Privatisierung würde ausgeschlossen, als Täuschung entlarvt. Auch sagt der Bundesrechnungshof: Die Privatisierung soll durch Grundgesetzänderung ermöglicht werden, sie kann nur auf Ebene des Grundgesetzes verhindert werden. Wir sagen: Diese Grundgesetzänderung ist brandgefährlich. Statt jetzt in Zeitnot am Grundgesetz herumzuflicken sollte der Bundestag die Grundgesetzänderung komplett ablehnen.

 
ÖPP ist teuer und schädlich für die Demokratie. Die Bundesregierung will aber bisherige Schranken für ÖPP aufheben und dem privaten Kapital freien Zugang zu unserer Daseinsvorsorge verschaffen. Was der Bundesrechnungshof vorschlägt, stellt sich dem entgegen: Hätte man vor 15 Jahren ein Gesetz mit diesen Schrannken gehabt, gäbe es heute kein einziges Autobahn-ÖPP-Projekt. Wir hätten Milliarden Euro an Steuergeld gespart.

* Laura Valentukeviciute ist Pressesprecherin, Carl Waßmuth ist Infrastrukturexperte von Gemeingut in BürgerInnenhand.

Dossier zum Autobahnraub

[24.4.17}

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