NRW-Regierung muss zur Rechtmäßigkeit von Zusatzgebühren für Barzahler Stellung nehmen

Der FDP-Abgeordnete Ralf Witzel will per kleiner Anfrage von der nordrhein-westfälischen Landesregierung wissen, ob es legal ist, wenn Bürger, die auf einem Amt bar zahlen wollen, einen Aufschlag berappen müssen. Die Anfrage ist spannend, weil Finanzminister Walter-Borjans schon vor Bundesfinanzminister Schäuble Barzahlungsobergrenzen gefordert hat. Bald erfahren wir, wie Walter-Borjans solche Begrenzungen für die Nutzung des alleinigen und laut Bundesbankgesetz „unbegrenzten“ gesetzlichen Zahlungsmittels juristisch rechtfertigen will.

Aus der kleinen Anfrage von Witzel:

„Dennoch ist es ebenso Wunsch und gelebte Praxis zahlreicher Bürger, gebührenpflichtige Verwaltungsvorgänge bei einem Ortstermin in einer Behörde dort weiterhin mittels Bargeld begleichen zu wollen. Dies wird auch dadurch dokumentiert, dass die Behörden in der Regel den überwiegenden Anteil der in den Ämtern zu entrichtenden Gebühren bar einnehmen. Bargeldnutzung bietet nämlich unverändert zahlreiche Vorteile: Es ist das einzige gesetzlich garantierte Zahlungsmittel, es ermöglicht die sofortige rechtssichere Handlung und ist anders als bei digitalen Zahlungsdiensten Dritter üblicherweise nicht mit negativen Konsequenzen für die Verbraucher wie etwa Verschuldungsgefahren, Dispozinsen oder Transaktionskosten des Geldverkehrs verbunden. So stößt die aktuelle Praxis der Landeshauptstadt Düsseldorf, Zahlungen mittels Bargeld im öffentlichen Bereich durch die Erhebung einer zusätzlichen Zwangsgebühr zurückzudrängen, auf massiven Widerstand. Dieser Verwaltungsakt ist ein klarer Eingriff in die Wahlfreiheit des Zahlungsmittels. Die Stadt Düsseldorf hat am 4. Mai 2016 mitgeteilt, eine Zusatzgebühr in Höhe von einem Euro ab sofort für die Annahme von Bargeld über zehn Euro zu erheben.“

Und weiter:

„In der Zuständigkeit des Landes gibt es ebenfalls einen großen öffentlichen Bereich, in dem seit über einem Jahrzehnt keine Barzahlung mehr möglich ist: Die nordrhein-westfälische Polizei akzeptiert seit 1. Januar 2004 nur noch EC-/Kreditkarten von Verkehrsteilnehmern, die mobil abkassiert werden. Wer nicht über eine solche verfügt, darf seine Zahlungen nicht vor Ort erledigen, sondern wird mit einem aufwändigen Bußgeldverfahren belegt. Vor diesem Hintergrund ist es für das Parlament von besonderem Interesse, eine fachliche Bewertung der Landesregierung zur Zulässigkeit der dargestellten Praktiken zu erhalten, ob Nordrhein-Westfalen ein Land ist, in dem die Bürger ihre Zahlungsmittel selbst wählen und ohne mögliche Nachteile des elektronischen Verfahrens Gebühren begleichen können.“

 

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