Hunderte Musiker veröffentlichen Manifest für Respekt, Menschlichkeit und Toleranz

1. 11. 2021 | Hunderte Musiker aller Genres haben sich zum Netzwerk „Musik in Freiheit“ zusammengefunden und ein gleichnamiges Manifest veröffentlicht. Sie wenden sich gegen die Ausgrenzung von Teilen der Gesellschaft und deren Ausschluss vom kulturellen Leben.

Rund 400 Erstunterzeichner haben das nachstehende Manifest von Musik in Freiheit unterschrieben. Darunter sind so bekannte Namen wie der Trompetensolist Markus Stockhausen, die Opernsängerin Nina Adlon und ihr Mann, der Film- und Musikproduzent Felix Adlon, der Violinist und Hochschulprofessor Linus Roth, der Rockmusiker Daniel Wirtz und viele Mitglieder etablierter Orchester, wie der Deutschen Radiophilharmonie Saarbrücken, dem Nationaltheaterorchester Mannheim, den Münchner Philharmonikern, der Bayrischen Staatsorchester München, Gürzenich-Orchester Köln, SWR Symphonieorchester oder Gewandhausorchester Leipzig.

700 weitere Unterzeichner (Musiker und Nichtmusiker) haben es bisher unterstützt. Wie alle derartigen Initiativen gegen Spaltung und Ausgrenzung sieht sich „Musik in Freiheit“ Hackerangriffen ausgesetzt. Es kann daher sein, dass zeitweise die Unterstützer nicht oder nicht alle abrufbar sind.

Bei dieser Gelegenheit sei an ähnliche, noch laufende Initiativen erinnert:

Alles auf den Tisch, die Künstlerinitiative (mit Schwergewicht bei Schauspielern und Regissurinnen), bringt weiter neue Gesprächsvideos von Künstlern mit Experten zu Corona-Themen

Unternehmer mit Herz haben sich bereits fast 1000 Unternehmen angeschlossen, die sich verpflichten, Beschäftigte, die sich nicht gegen Corona impfen lassen möchten, nichtschlechter zu behandeln als andere Beschäftigte.
 

MANIFEST – MUSIK IN FREIHEIT

„Musik ist die Sprache der Seele.“ (Hazrat Inayat Khan) Ihr Wesen ist Grenzen überschreitend, verbindend – ganz einfach frei. Sie vermittelt geistige, emotionale und ästhetische Werte.

Als professionelle Musiker sind wir sowohl freischaffend als auch in Festanstellung in Deutschland sowie international tätig. Wir sind Angehörige renommierter Orchester, Bands und Ensembles, Solisten, Musikschaffende und Lehrende aus allen musikalischen Genres.

Unser Schaffen als Musiker basiert auf universellen und grundlegenden Werten wie gegenseitigem Respekt, Empathie, Mitgefühl und Toleranz. Wir sehen jeden Menschen als einzigartiges Individuum, das auf Grundlage seiner Lebenserfahrung eigenverantwortliche Entscheidungen trifft.

Musik kann ihre Kraft nur dann entfalten, wenn

  • alle Menschen freien Zugang zu Konzertveranstaltungen haben, unabhängig von Bedingungen und Einschränkungen;
  • jeder Einzelne frei entscheiden kann, unter welchen Umständen ein Konzertbesuch verantwortungsvoll möglich ist;
  • Künstler ihre Kunst ungehindert ausüben können.

Wir Musiker erklären hiermit, dass es sich mit der Würde des Menschen, die in unserem Land unantastbar ist, nicht vereinbaren lässt, Menschen vom kulturellen Leben auszuschließen. Jeder Mensch hat das Recht auf Teilhabe an Kultur, an der Gesellschaft, am öffentlichen Leben. Dies gilt auch im Falle eines Notstandes, wie auch immer dieser staatlich definiert wird. (Siehe Art. 54 EUGRCh 2, Art. 15 ECHR 3 )

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf Artikel 27; Resolution der UN-Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 – 217 A (III). Allgemeine Erklärung der Menschenrechte:

„Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.“

In der bereits erwähnten Charta der Grundrechte der Europäischen Union aus dem Jahr 2000 wurde der Aspekt der Unversehrtheit besonders hervorgehoben und unmittelbar nach der „Würde des Menschen“ (Art. 1) und dem „Recht auf Leben“ (Art. 2) als „Recht auf Unversehrtheit“ (Art. 3) festgeschrieben. Dieses Recht ist konstitutiv (grundlegend) für die gesamte Europäische Union:

(1) Jede Person hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.

(2) Im Rahmen der Medizin und der Biologie muss insbesondere Folgendes beachtet
werden:

  • a) die freie Einwilligung der betroffenen Person nach vorheriger Aufklärung entsprechend den gesetzlich festgelegten Einzelheiten,
  • b) das Verbot eugenischer Praktiken, insbesondere derjenigen, welche die Selektion von Personen zum Ziel haben,
  • c) das Verbot, den menschlichen Körper und Teile davon als solche zur Erzielung von Gewinnen zu nutzen, (…)

Seit Beginn der Lockdowns und der folgenden Deklaration der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ gibt es politische und gesellschaftliche Entwicklungen, die wir unter anderem als Konformitätsdruck mit der Impfung gegen Covid-19 als pauschal angenommene Grundlage zur Aufhebung der Freiheitseinschränkungen für alle wahrnehmen. Den Menschen ist das gemeinsame Musizieren und das gemeinsame Erleben von Musik in weiten Teilen verfassungswidrig verboten worden. Unser so wesentliches, impulsgebendes, gesellschaftliches Wirken musste in der Vergangenheit weitestgehend ausbleiben und ist durch restriktive Maßnahmen weiterhin massiv eingeschränkt (3G-/ 2G-Regelung). Für viele Musiker bedeutet dies bereits jetzt den Verlust ihrer wirtschaftlichen Existenzgrundlage. Darüber hinaus werden angehende Musiker an ihrer Ausbildung gehindert. Nachwuchssorgen nehmen in verschiedenen Regionen teilweise stark zu; unser kulturelles Erbe kann so nicht mehr adäquat an zukünftige Generationen weitergegeben werden.

Mit den aktuellen Maßnahmen und Regeln verbreitet sich darüber hinaus in unseren Augen ein Menschenbild, das jeden Mitmenschen als einen potenziellen Gefährder ansieht. Dieser Angriff auf die Würde des Menschen ist gesellschaftszersetzend – nicht nur räumlich, sondern auch rechtlich, persönlich und emotional.

Wir Musiker möchten hiermit daran erinnern, dass man sich Grund- und Freiheitsrechte als natürliche Person nicht „er-impfen“ oder „er-testen“ muss; sie sind als Menschen- und Grundrechte unveräußerlich und uns allen in Art. 1 und Art. 79 Abs.3 GG 5 garantiert.

Wir Musiker weisen, mit Bezug auf die Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PVER) Nr. 2361 vom 27. Januar 2021 6 , ebenfalls darauf hin, dass die Impfung eine ureigene Entscheidung jedes Einzelnen ist. Es darf in der Schlussfolgerung niemand zu einer Impfung genötigt oder im Falle einer Ablehnung der Impfung diskriminiert, erpresst, bedroht, diffamiert, verfolgt, stigmatisiert, isoliert oder in anderer Weise benachteiligt werden; sei es durch den Staat, die Wirtschaft oder gesellschaftliche Mehrheiten. Das muss gerade dann gelten, wenn es sich bei dem Impfstoff um einen derart neuen handelt, dass die Zulassung lediglich unter der Bedingung erteilt wird, dass Forschungsergebnisse nachgeliefert werden. Besagte Resolution gilt für alle Bereiche des Daseins und für das friedliche, gesellschaftliche Zusammenleben und wurde vom Europarat, dem unabhängigen Hüter der Menschenrechte in Europa, am 27. Januar 2021, beschlossen. Sie steht für sich als Mahnung an die verantwortlichen Vertreter aller europäischen Staaten.

Wir Musiker möchten uns nicht in eine Position gedrängt fühlen, in der wir gezwungen werden, die staatlicherseits auferlegten 2 bzw. 3 G-Regeln für den Zugang zu Kunst und Kultur anerkennen zu müssen und hierdurch eine Kluft zwischen uns und unserem liebgewonnenen Publikum, unseren Fans und Freunden aufzureißen. Es steht uns in keiner Weise zu, derartige Gesundheitsdaten abzufragen. Hierbei handelt es sich um eine Aufgabe, die wenn überhaupt, ausschließlich durch den Staat durchgeführt werden darf.

Wir Musiker schließen uns der obigen Mahnung des Europarates an und fordern alle Menschen auf, ebenfalls dafür ihre Stimme zu erheben. Jeder Mensch hat das Recht auf Selbstbestimmung sowie auf die Ausübung seiner Grund-, Abwehr-, Freiheits- und Menschenrechte gegenüber dem Staat. Niemand hat das Recht, uns Menschen davon abzuhalten, miteinander und füreinander zu musizieren oder Menschen von kulturellen Veranstaltungen auszuschließen.

Resolution der UN-Generalversammlung, 10. Dezember 1948, 217 A (III). Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Art. 1:

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“

Wir Musiker fordern hiermit, der Musik und der Kunst im direkten Austausch mit allen Menschen ihren dringend notwendigen, gewohnten, diskriminierungsfreien und freiheitlichen Raum zurückzugeben. Wir erkennen, dass uns allen eine der wichtigsten Quellen für Lebenskraft genommen wird. Wir Musiker stehen ein für Musik in Freiheit!

www.musik-in-freiheit.de

Print Friendly, PDF & Email