In meinem Verfahren gegen den Hessischen Rundfunk auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags, die mir dieser nicht ermöglichen will, hat das Bundesverwaltungsgericht den Verhandlungstermin in Leipzig auf den 27.3.2019 festgesetzt. Es geht darum, ob der Staat die Annahme der von der Europäischen Zentralbank herausgegebenen und vom EU-Vertrag zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärten Euro-Scheine verweigern darf. Akttenzeichen BVerwG 6 C 6.18