Bargeldversuch mit dem Finanzamt

Buchautor Raimund Brichta hat mein Barzahlungsexperiment, das ich mit der Ex-GEZ gestartet habe, abgewandelt auf das Finanzamt angewendet. Er versucht dort seine Steuer mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel Euro-Banknoten zu bezahlen und berichtet auf ntv und seiner Website darüber, wie er von Pontius zu Pilatus geschickt wird.

Der Knackpunkt steckt in §224 Absatz 4 der Abgabenordnung. Dort ist festgelegt, dass für Steuerzahlungen die zuständige Kasse nur geschlossen werden kann, wenn am Ort eine Filiale der Bundesbank oder eines oder mehrere Finanzinstitute ermächtigt werden, „Zahlungsmittel gegen Quittung entgegenzunehmen“. Absatz 2, auf den dabei verwiesen wird, impliziert, dass mit Übergabe der Zahlungsmittel an das ermächtigte Kreditinstitut die Schuld sofort ohne weiteres Risiko für den Schuldner getilgt ist. (Die Kostenfrage ist dabei nicht ausdrücklich geregelt.) Es ist also wichtig für die Rechtmäßigkeit des Handelns der Finanzämter, ob es die Herrn Brichta in Aussicht gestellte kostenlose Barzahlungsmöglichkeit bei der Sparkasse, von der dort niemand etwas zu wissen scheint, tatsächlich gibt, oder nicht.

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