BGH fällt staatstragendes Urteil zur Eintreibung des Rundfunkbeitrags

Für alle Rundfunkbeitragsmuffel und -verweigerer gibt es eine sehr schlechte Nachricht. Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsprechung des Landgerichts Tübingen gekippt, das Vollstreckungsersuchen zum Rundfunkbeitrag für ungültig erklärt hatte, aus denen der Gläubiger nicht klar hervorging und bei denen Unterschrift und Behördensiegel fehlten. Deshalb habe ich Fakt 1 in Myhten und Fakten zum Rundfunkbeitrag erneuert.

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