Mit dem Impfpflichtgesetz würde auf kaltem Wege eine Ausweismitführungspflicht eingeführt

7. 03. 2022 | Bisher muss man einen Ausweis besitzen, aber nicht mitführen. Wenn die Boosterplficht-ab-18 Gesetz wird, muss man auf anlasslose Kontrollen auf Straßen und Plätzen vorbereitet sein und immer Ausweis und Impfpass dabeihaben. Wir sollen auf die schiefe Ebene in den Überwachungs- und Kontrollstaat gesetzt werden.

Im Gesetzentwurf für eine Pflicht zur dreimaligen Impfung ab 18, den über 200 Abgeordnete dem Bundestag zur Verabschiedung vorlegen, heißt es in § 20a (Immunitätsnachweis gegen COVID-19 für Erwachsene, Verordnungsermächtigung) in Absatz 3:

„Die zuständige Behörde kann ab dem 1. Oktober 2022 zur Überprüfung, ob die Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 erfüllt wird, von jeder Person verlangen, dass ihr ein amtlicher Lichtbildausweis sowie folgender Nachweis vorgelegt wird:
1. ein Impf- oder Genesenennachweis nach § 22a Absatz 1 oder Absatz 2, oder
2. ein ärztliches Zeugnis (…)“

In den Erläuterungen wird durch die Begriffe „sofort vollziehbar“ und „anlasslos“ klar gemacht, wie weitgehend das ist:

„Absatz 3 regelt die (sofort vollziehbare) Befugnis der zuständigen Behörden zur anlasslosen Überprüfung, ob die Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 erfüllt wird. Dies gilt grundsätzlich im gesamten öffentlichen Raum. Auf Anforderung der zuständigen Behörde haben Personen nach Absatz 1 Satz 1 neben einem amtlichen Lichtbildausweis entweder einen Impf- oder Genesenennachweis nach § 22a Absatz 1 oder 2 oder ein ärztliches Zeugnis (…) vorzulegen.

Bislang darf die Polizei keine verdachtsunabhängige Personenkontrolle durchführen, sondern nur zum Zweck der Gefahrenabwehr bzw. zur Strafverfolgung. Dieser Schutz der Bürger vor polizeilichen Einschränkungen der Bewegungsfreihit wäre mit dem Gesetzentwurf weg. Wenn also künftig die Polizei massenhaft an Straßen, Einkaufsmeilen und sonstigen Orten im öffentlichen Raum Kontrollstellen einrichtet, an denen man, um passieren zu dürfen und nicht bestraft zu werden, Ausweis und Impfpass vorzeigen muss, so ist das durch diesen Gesetzentwurf gedeckt. Der Zweck und Anlass wäre gleichgültig: Kontrolle des Impfstatus reicht immer zur Rechtfertigung.

Natürlich schwören jetzt alle hoch und heilig, dass so etwas nie kommen werde, und dass das eine absurde Verschwörungstheorie sei – wie damals, als krude Verschwörungstheoretiker vor einer künftigen Impfpflicht gewarnt haben.

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