Claudia Wittig zu Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit mit der AfD und anderen Parteien in Sachsen-Anhalt

22. 10.2026 | Innerhalb und außerhalb des BSW wird spekuliert und diskutiert, wie weitgehend die „sachbezogene“ Kooperation mit der AfD sein wird, die die BSW-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt mit der AfD plant. Aussagen der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Claudia Wittig in einem aktuellen Podcast-Interview könnten für mehr Klarheit sorgen.

Die Aussagen entstammen dem am 20. Oktober veröffentlichten, einstündigen Podcast-Interview von Mitteldeutscher Zeitung und Volksstimme mit Claudia Wittig. Ab ca. Minute 15 sagt Wittig:

„Wir arbeiten inhaltlich zusammen, an spezifischen Themen. Wir gehen in keine Koalition. Wir binden uns an niemanden. Wir möchten Politik in der Sache entscheiden, mit wechselnden Mehrheiten. (,,,) Wir wollen auch keine offizielle Tolerierung oder sowas, sondern es geht um spezifische Projekte.“

Etwa zehn Minuten später sagt sie:

„Ob etwas schriftlich fixiert wird, ist noch völlig offen. Gegenwärtig gibt es noch nichts. Das hängt davon ab, wie komplex die Themen sind, die man vielleicht zusammen angehen möchte.“

Als Beispiel für ein komplexes Thema nennt sie den Medienstaatsvertrag. Beide Parteien wollen diesen kündigen, um einer Reform den Weg zu ebnen. Die AfD zielt dabei aber eher auf Abschaffung, während das BSW weniger Staatsnähe, mehr Pluralität und mehr Bürgereinfluss erreichen will.

Auf Nachfrage schließt Wittig um Minute 48 kategorisch aus, dass das BSW umfällt und Ulrich Siegmund von der AfD entgegen der angekündigten Enthaltung doch zum Ministerpräsidenten wählt.

Wittig betont, dass die BSW-Fraktion im Prinzip gerne mit allen Parteien über gemeinsame Anträge sprechen würde. Doch einerseits gäbe es bei allen außer der AfD derzeit sehr geringe Gesprächsbereitschaft. Zum anderen müssten alle anderen Parteien und das BSW an einem Strang ziehen, um eine Mehrheit gegen die AfD zu erreichen. Das sei viel schwieriger, als sich mit der AfD bei einem Thema zu einigen.

Analyse

Es leuchtet ein, dass ein gemeinsames Votum für eine Kündigung des Medienstaatsvertrags nur dann für das BSW in Frage kommt, wenn verbindlich festgehalten wird, in welche Richtung die Verhandlungen mit den anderen Ländern danach geführt werden. Eine schriftliche Vereinbarung hierüber würde noch unter rein projekt- oder sachbezogene Zusammenarbeit fallen. Für andere, ähnlich komplexe Themen gilt das gleiche.

Wer möglichst wenig Zusammenarbeit mit der AfD möchte und misstrauisch ist, aber keinen Wortbruch Wittigs erwartet, kann nach deren Dementi einer „offiziellen Tolerierung“ noch befürchten, dass es eine inoffizielle Tolerierung einer AfD-Minderheitsregierung geben könnte, also eine Tolerierung ohne Vertrag. Was genau das bedeuten würde, ist Ansichtssache, da „Tolerierung“ nicht einheitlich definiert ist. Im Minimum würde es bedeuten, dass das BSW Misstrauensanträgen gegen einen AfD-Ministerpräsidenten nicht zustimmt. Das ist schon dadurch angelegt, dass das BSW in Sachsen-Anhalt angekündigt hat, keinen Ministerpräsidenten von der CDU zu wählen. In Sachsen-Anhalt kann der Ministerpräsident nur abgewählt werden, wenn gleichzeitig ein anderer Ministerpräsident gewählt wird (konstruktives Misstrauensvotum). Diese mildeste Form der Tolerierung wäre also nur die Erfüllung eines Wahlversprechens.

Etwas weitergehend könnte Tolerierung auch bedeuten, dass das BSW wichtigen Gesetzen wie dem Landeshaushalt zustimmt, solange eine informelle Kooperation mit der AfD funktioniert. Meines Wissens hat kein maßgeblicher Landes- oder Bundespolitiker etwas in dieser Richtung gesagt oder auch nur angedeutet. Explizit ausgeschlossen wurde es meines Wissens zwar bisher auch nicht. Implizit hat Wittig es allerdings durch die Formulierung „offizielle Tolerierung oder so etwas“ ausgeschlossen und durch die Betonung der rein projektbezogenen Zusammenarbeit. Zustimmung zu einem Haushaltsgesetz lässt sich darunter kaum fassen.

Fazit

Es gibt, soweit ich erkennen kann, keine Basis für das Gerücht, die BSW-Fraktion in Sachsen-Anhalt wolle eine AfD-Minderheitsregierung tolerieren, weder im Sinne einer vertraglich-fixierten Tolerierung, noch im Sinne einer informellen Tolerierung mit Zustimmung zum Haushalt. Äußerungen von Claudia Wittig, schließen die erste Variante explizit, die zweite implizit aus. Bisher hat das BSW in Sachsen-Anhalt sich gewissenhaft an das gehalten, was seine maßgeblichen Politiker öffentlich angekündigt haben.

Um die Spekulationen vollends zu beenden, wäre eine klare öffentliche Aussage hilfreich, ob oder unter welchen Bedingungen die BSW-Landtagsfraktion bereit wäre, für das Haushaltsgesetz einer AfD-Minderheitsregierung zu stimmen.

Änderungshinweis: Dieser Text wurde frühmorgens am 23. Oktober ohne nennenswerte Änderung der Aussage an verschiedenen Stellen leicht überarbeitet und um das Fazit ergänzt. 

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Mein Kommentar zur Erklärung von AGBSW zu Sachsen-Anhalt
18: 10. 2026 | Der Verein „Arbeit und Gewerkschaft beim BSW“ (AGBSW), geleitet von BSW-Vorstandsmitglied Ralf Krämer, hat am 13. Oktober eine sehr kritische Resolution zum Umgang des BSW in Sachsen-Anhalt mit der AfD veröffentlicht. Diese ließ er mir und anderen Mitgliedern der BSW-Grundwertekommission zukommen. Ich will diese Einladung zu einer Stellungnahme gern annehmen, da es wirklich um Grundsätzliches geht. Auch der Einsatz ist hoch. Krämer, bzw. der Sprecherrat der AGBSW, der für die Resolution verantwortlich zeichnet, stellen ihre Unterstützung des BSW in Frage, falls es auf dem Bundesparteitag Ende November keinen Kurswechsel und „Neustart“ gibt.