Schuldig bis zum Beweis des Gegenteils

15. 10. 2026 | Wenn der EU-Rat es will, ist man schuldig bis zum (kaum möglichen) Beweis des Gegenteils. Das geht aus einer Antwort des EU-Rats auf den Antrag des deutschen Journalisten Hüseyin Dogru hervor, die im Juni 2025 ohne Anklage und Verfahren verhängten existenzvernichtenden Sanktionen aufzuheben. „Diese sind nicht strafrechtlicher Natur“, heißt es darin übersetzt: „Die behauptete Verletzung der Unschuldsvermutung hat daher keine Basis.“ Meinungsfreiheit gebe es außerdem nur, wenn „in gutem Glauben“ gehandelt werde. Aufklärer, Ankläger und Richter darüber ist der EU-Rat.  Daraus folgt: Die EU ist keine Demokratie mehr und nicht mehr rechtsstaatlich. Es gilt (Propaganda-)Kriegsrecht.|