(Grußformel und Einleitung)
Bitte nehmen Sie Stellung zu folgenden Sachverhalten und Fragen:
Sachverhalt 1: In den Pressemitteilungen zum Deutschlandwetter im August 2026, im Sommer 2026 und im September 2026 ist nicht mehr wie bis dahin von einer „international gültigen Referenzperiode 1961-1990“ die Rede.
Fragen zu Sachverhalt 1: Bedeutet das, dass der DWD in seinen Pressemitteilung künftig grundsätzlich nicht mehr den Zeitraum 1961 bis 1990 als international gültige Vergleichsperiode bezeichnet?
Ist damit die Einräumung verbunden, dass diese Aussage nicht korrekt war?
Stellungnahme des DWD zu Sachverhalt 1
Die WMO verwendet seit 2021 den Zeitraum 1991-2020 als aktuelle klimatologische Standardnormalperiode („Climatological Standard Normal“). Diese dient insbesondere dazu, aktuelle klimatische Verhältnisse mit einem möglichst aktuellen 30-jährigen Bezugszeitraum zu vergleichen.
Daneben hat die WMO den Zeitraum 1961-1990 als feste Referenzperiode für die Bewertung langfristiger Klimaveränderungen beibehalten. Eine solche feste Referenz ist gerade für die Beobachtung langfristiger Veränderungen sinnvoll, weil sie über längere Zeiträume unverändert bleibt und dadurch die Vergleichbarkeit von Entwicklungen gewährleistet.
Vor diesem Hintergrund ist die Bezeichnung von 1961-1990 als „internationale Referenzperiode“ im Zusammenhang mit der Aussage, dass der Vergleich aktueller Werte mit dieser Periode eine Einschätzung des längerfristigen Klimawandels ermöglicht, fachlich begründet.
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Sachverhalt 2: Der DWD informierte in einer öffentlichen Mitteilung mit Datum 23.2.2021 mit dem Titel: „Nutzung klimatologischer Referenzperioden ab 2021“ über die Umstellung der international vereinbarten Referenzperiode. Dort schrieb er unter anderem zur Begründung für die von ihm unterstützte Umstellung: „Der Mittelungszeitraum 1991-2020 ist deutlich besser geeignet, einen aktuellen Monat einzuordnen, als der Zeitraum 1961-1990.“ Unter der Zwischenüberschrift „Umsetzung durch den DWD“ kündigte der DWD in der Mitteilung an:
„Der DWD wird daher für Auswertungen im Zusammenhang des längerfristigen Klimawandels weiterhin den Zeitraum 1961-1990 als Klimanormalperiode verwenden. Im Kontext des zeitnahen Klimamonitorings wird daneben die aktuelle Referenzperiode 1991-2020 eingesetzt.“
Dieser Ankündigung folgte der DWD mit seinen ausführlichen Publikationen zum „Monatlichen Klimastatus“, in denen es seit 2021 in den vorangestellten Erläuterungen heißt:„(…) beziehen sich alle Angaben in der Regel auf die Bezugsperiode 1991 – 2020.“ Abweichend davon und von der oben zitierten Ankündigung von 2021 hieß es jedoch in den Pressemitteilungen zum zeitnahen Klimamonitoring bis Sommer 2026 falsch, „die international gültige Referenzperiode“ sei 1961-1990. Mit dieser nicht mehr aktuellen Referenzperiode wurden die Wetterdaten aktueller Monate, Quartale und Jahre in den Pressemitteilungen vorrangig eingeordnet.
Frage zu Sachverhalt 2: Haben Sie für dieses Vorgehen eine Rechtfertigung, oder kann ich es als absichtsvolle Täuschung der Öffentlichkeit durch die genannten Pressemitteilungen einordnen?
Stellungnahme des DWD zu Sachverhalt 2
Der DWD hat bereits 2021 die Umstellung auf die aktuelle Klimanormalperiode 1991-2020 berücksichtigt und zugleich erklärt, dass für Auswertungen im Zusammenhang mit dem längerfristigen Klimawandel weiterhin der Zeitraum 1961-1990 verwendet wird. Die Verwendung von 1961-1990 in den Pressemitteilungen zum Deutschlandwetter war und ist deshalb nicht als Behauptung zu verstehen, dass 1961-1990 die aktuelle Klimanormalperiode sei. Vielmehr wurde damit die international etablierte Referenz für die Einordnung längerfristiger Klimaveränderungen bezeichnet.
Das wird auch durch den in den Pressemitteilungen verwendeten Zusammenhang deutlich. Dort wird ausdrücklich erläutert, dass die vieljährigen Mittelwerte der Periode 1961-1990 dem Vergleich mit aktuellen Werten dienen und dieser Vergleich eine Einschätzung des längerfristigen Klimawandels ermöglicht.
Eine absichtsvolle Täuschung der Öffentlichkeit weist der DWD ausdrücklich zurück. Insbesondere bestand kein Widerspruch zwischen der Verwendung von 1991-2020 für das aktuelle Klimamonitoring und der Verwendung von 1961-1990 für die längerfristige Betrachtung des Klimawandels. Beide Bezugszeiträume erfüllen unterschiedliche Funktionen.
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Sachverhalt 3: Fünf Jahre nach der Ankündigung von 2021, wie der DWD künftig die Vergleichsperioden handhaben werde, ersetzte der DWD das entsprechende Dokument auf seiner Website durch ein größtenteils identisches Dokument mit „Stand 4.2.2026“. Ohne die Änderung transparent zu machen, wurden darin zwei Begriffe im Textteil unter der „Zwischenüberschrift „Umsetzung durch den DWD“geändert. Dort steht seither:
„Der DWD wird daher für Auswertungen im Zusammenhang des längerfristigen Klimawandels weiterhin den Zeitraum 1961-1990 als Referenzperiode (WMO-Referenzperiode) verwenden. Im Kontext des zeitnahen Klimamonitorings wird daneben die aktuelle Klimanormalperiode 1991-2020 eingesetzt.“
Fragen zu Sachverhalt 3: Warum wurden die Begriffe Referenzperiode und Klimanormalperiode in dem Dokument nachträglich vertauscht? Drücken die Begriffe Unterschiedliches aus? Gibt es eine Rechtfertigung dafür, eine Ankündigung, wie der DWD künftig vorgehen werde, fünf Jahre später inhaltlich zu ändern, ohne die Änderung transparent zu machen? Wie reagieren Sie auf die Vorwürfe, dass es sich hierbei um eine Täuschung der Öffentlichkeit durch nachträgliche Fälschung einer Ankündigung handelt und dass diese mutmaßlich dazu dient zu verschleiern, dass der DWD fünf Jahre lang in seinen Pressemitteilungen zur „international gültigen Referenzperiode“ wider besseres Wissen Falschaussagen getätigt hat?
Stellungnahme des DWD zu Sachverhalt 3
Bei der Überarbeitung der Veröffentlichung aus dem Jahr 2021 wurde die Terminologie angepasst. Die frühere Formulierung:
„Der DWD wird daher für Auswertungen im Zusammenhang des längerfristigen Klimawandels weiterhin den Zeitraum 1961-1990 als Klimanormalperiode verwenden. Im Kontext des zeitnahen Klimamonitorings wird daneben die aktuelle Referenzperiode 1991-2020 eingesetzt.“
wurde ersetzt durch die Formulierung:
„Der DWD wird daher für Auswertungen im Zusammenhang des längerfristigen Klimawandels weiterhin den Zeitraum 1961-1990 als Referenzperiode (WMO-Referenzperiode) verwenden. Im Kontext des zeitnahen Klimamonitorings wird daneben die aktuelle Klimanormalperiode 1991-2020 eingesetzt.“
Mit dieser Änderung sollte die Unterscheidung zwischen den beiden unterschiedlichen Funktionen terminologisch präziser an die internationale WMO-Systematik angepasst werden. Die Änderung bedeutet aber nicht, dass der DWD seine damalige Aussage über die Verwendung von 1961-1990 für die längerfristige Klimawandelbetrachtung inhaltlich revidiert hätte. Die ursprüngliche fachliche Aussage war richtig, die dafür verwendete Terminologie war jedoch nicht präzise beziehungsweise entsprach nicht der WMO-Terminologie. Diese terminologische Unschärfe wurde bei einer späteren Überprüfung erkannt und korrigiert.
Soweit die Änderung des Dokuments nicht durch einen sichtbaren Änderungshinweis kenntlich gemacht wurde, ist nachvollziehbar, dass dies Fragen zur Transparenz aufwerfen kann. Die Änderung sollte jedoch nicht den Eindruck erwecken, dass eine frühere fachliche Aussage über die Verwendung von 1961-1990 für die längerfristige Klimawandelbetrachtung nachträglich beseitigt werden sollte.
Den Vorwurf einer nachträglichen Fälschung einer Ankündigung oder einer gezielten Täuschung der Öffentlichkeit weist der DWD zurück. Die Änderung betrifft lediglich die fachlich präzisere Bezeichnung der beiden Bezugszeiträume.