Der „nicht-programmierbare“ digitale Euro ist eine Mogelpackung

21. 06. 2026 | Europäische Zentralbank (EZB) und EU-Kommission versichern, der digitale Euro werde „nicht programmierbar“ sein. Ein Verordnungsentwurf für den digitalen Euro macht sehr deutlich, dass das Augenwischerei ist. Denn „programmierbares Geld“ wird sehr eng definiert. Programmierbare Zahlungen sollen dagegen ausdrücklich gefördert werden. Diese eröffnen hochproblematische Möglichkeiten zur finanziellen Feinsteuerung der Bürger.

Ein verbreiteter Einwand von Kritikern des digitalen Euro ist die Möglichkeit, damit Instrumente zur Feinsteuerung der Bevölkerung zu etablieren, etwa in Form eines Sozialkreditsystems oder eines Systems zur Zuteilung von CO2-Emissionsrechten an jeden Bürger. Darauf haben die Verantwortlichen in Frankfurt und Brüssel mit der Versicherung reagiert, der digitale Euro werde nicht programmierbar sein.

So steht es auch sehr deutlich in Absatz 2 von Artikel 24 des Verordnungsentwurfs zum digitalen Euro, der nicht veröffentlicht wurde, aber mir vorliegt. Er bildet den derzeitigen Verhandlungsstand in Brüssel ab: „Der digitale Euro wird nicht programmierbar sein.“ Punkt.

Allerdings steht in Absatz 1, direkt davor, etwas zur Ermöglichung von bedingten Zahlungen durch die Europäische Zentralbank (EZB). In den Erwägungsgründen der Verordnung wird erläutert, dass es sich dabei um „programmierbare Zahlungen“ handelt, um Zahlungen, die durch Software automatisch ausgelöst werden, wenn vorher vereinbarte Bedingungen erfüllt sind.

Das wirkt widersprüchlich: Ein nicht-programmierbarer digitaler Euro, mit dem programmierbare Zahlungsvorgänge ausgeführt werden können und sollen. „Der digitale Euro soll die Programmierung von Zahlungen in digitalen Euro durch Zahlungsdienstleister unterstützen“, heißt es ausdrücklich in Erwägungsgrund 55.

Mit der Auflösung des scheinbaren Widerspruchs löst sich auch die beruhigende Wirkung der Nichtprogrammierbarkeit des digitalen Euro in heiße Luft auf. Programmierbares Geld, also das, was der digitale Euro nicht sein soll, wird nämlich sehr eng definiert:

„(Programmierbares Geld) sind Einheiten, die aufgrund ihnen innewohnender Bedingungen nur genutzt werden können, um bestimmte Güter und Dienste zu kaufen, oder die mit einem Verfallsdatum ausgestattet sind, nach dem sie nicht mehr verwendet werden können. Bedingte Zahlungsvorgänge sind Zahlungen, die automatisch von Software ausgelöst werden, wenn vorher vereinbarte Bedingungen erfüllt sind.“

Der Unterschied liegt darin, dass die Programmierung von programmierbarem Geld unabhängig vom Besitzer des Geldes ist. Egal, wer es gerade besitzt, er oder sie kann damit zum Beispiel keinen Alkohol kaufen oder es verliert jeden Tag ein halbes Tausendstel seines Wertes. Das beruhigt ein bisschen im Hinblick auf eine Sorge, die vor einigen Jahren ziemlich virulent war: dass die EZB den digitalen Euro nutzen könnte, um über sogenanntes Schwundgeld Negativzinsen einzuführen.

Das ist aber ziemlich witzlos. Solange es noch Bargeld gibt und dieses nutzbar ist, wird niemand das Schwundgeld wollen. Und wenn das Bargeld erfolgreich verdrängt ist, kann die EZB, wenn sie will, auch ganz offen Negativzinsen einführen.

Die anderen Sorgen, die mit der Programmierbarkeit verbunden sind, beziehen sich gerade nicht auf programmierbares Geld sondern auf programmierbare Zahlungen, also auf solche, die eine Beziehung zum Besitzer des Geldes aufweisen. Zu diesen Sorgen gehört etwa ein Sozialkreditsystem, bei dem man automatisiert für erwünschtes Verhalten finanziell belohnt und für unerwünschtes Verhalten bestraft wird. Oder ein System, bei dem aus den Zahlungen eines Bürgers sein CO2-Fußabdruck berechnet und mit seiner Zuteilung an CO2-Rechten verglichen wird. Verursacht er zu viel CO2, kann er manches nicht mehr kaufen oder alles was CO2 verursacht, wird für ihn teurer. Oder stark übergewichtige Menschen dürfen sich keine zuckerhaltigen Getränke und Nahrungsmittel mehr kaufen. In Texas wurde das auf die althergebrachte administrative Variante gerade für die Empfänger von Lebensmittelmarken eingeführt. Norwegens Statistikamt wollte Daten von Bezahlkarten über die Lebensmittelkäufe der Bürger mit dem Kassensystem zusammenführen, um mehr über die Ernährungsgewohnheiten der Bürger zu erfahren. Die Datenschutzbehörde stoppte das. Man sieht, Regierungen haben überall ein erkennbares Interesse alles über die Bürger zu wissen und ihre Verhalten zu steuern.

Die Programmierbarkeit, die für solche paternalistisch-autoritären Programme nötig ist, wird von den Verantwortlichen für den digitalen Euro ausdrücklich gewünscht und soll von der EZB unterstützt werden.

Der Trick ist raffiniert. Man wählt eine witzlos enge Definition von „programmierbar“ und schließt dann Programmierbarkeit ausdrücklich aus. Wenn dann Menschen zu Recht vor dem programmierbaren digitalen Euro warnen, kann man ihnen entgegenhalten, dass er ausdrücklich nicht programmierbar sein darf. Das Publikum, das die Details nicht kennt, hält die Warner dann für ignorante Querulanten und hört nicht mehr auf sie. Die Lösung für Kritiker dürfte sein, nicht die Kurzform „programmierbarer Euro“ zu verwenden, sondern davor zu warnen, dass der digitale Euro ermöglicht, automatisiert zu steuern, wofür wir unser Geld ausgeben.

In der Verordnung steht auch: „Bedingte Zahlungen sollten nicht als Ziel oder zur Folge haben, zu wirken wie programmierbares Geld.“ Das klingt beruhigend, aber es bietet keinerlei Schutz. Denn warum sollte man ein System mit Programmierung unabhängig vom aktuellen Besitzer einer Geldeinheit errichten wollen, wenn man den Besitzer des Geldes genau kennt und viel über ihn weiß. Die interessanten und gefährlichen Anwendungsfälle sind die, bei denen sich die Programmierung auf den Besitzer des Geldes bezieht, nicht auf das Geld an sich.