Aufruf zur Unterstützung der Berliner Erklärung zur Meinungsfreiheit

8. 04. 2026 | Auf Initiative des deutsch-schweizerischen Bündnisses für Redefreiheit haben rund 160 Wissenschaftler, Juristen, Publizisten und Kulturschaffende als Initiatoren und Erstunterzeichner die „Berliner Erklärung“ zur Verteidigung der Meinungsfreiheit verabschiedet. Ich gehöre zu den Erstunterzeichnern. Sie können die darin erhobenen Forderungen mit ihrem Namen unterstützen.

Das Bündnis für Redefreiheit hat einen konservativen Einschlag. Dem deutschen Kernkomitee gehören der Politikwissenschaftler Werner Patzelt, die Rechtsanwälte Carsten Brennecke und Ulrich Vosgerau, der US-Publizist Michael Shellenberger und der Medienwissenschaftler und Publizist Norbert Bolz an. Aber das darf einen Linken, der sich für die Meinungsfreiheit einsetzt, natürlich nicht hindern, bei so einer wichtigen Aktion mitzumachen. Denn die Erklärung spricht mir fast zu 100 Prozent aus dem Herzen. Es ist sehr schade, dass große Teile eines sich für links haltenden Milieus meinen, die Meinungsfreiheit davon abhängig machen zu dürfen, dass man ihre Meinung teilt.

Die Einleitung der Erklärung betont die Meinungsfreiheit als unverzichtbaren Grundpfeiler der Demokratie. Dann werden die vielen Nadelstiche und Angriffe aufgelistet, denen die freie Meinungsäußerung seit einigen Jahren zunehmend ausgesetzt ist: von Shadow-Banning und Löschungen in den sozialen Medien über eine immer rabiater werdende Cancel- und Kontaktschuld-Unkultur bis hin dazu, dass Menschen wegen ihrer legalen publizistischen Tätigkeit auf eine EU-Sanktionsliste gesetzt und ohne Gerichtsverfahren fast all ihrer Bürgerrechte beraubt werden.

Der Mehrheit der Bevölkerung sind die Einschränkungen von Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit nicht verborgen geblieben. Der Erklärung zufolge laufen sie „auf eine große Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hinaus.“

Daraus werden die folgenden Forderungen abgeleitet, die ich alle in voller Überzeugung unterschrieben habe:

  • Der öffentliche Diskurs sollte möglichst frei von unbestimmten, pauschal exkludierenden Begriffen wie „Hass und Hetze“ oder „Desinformation“ sein, um das Meinungsspektrum möglichst weit offen zu halten.
  • Der Tatbestand der Beleidigung von Personen des öffentlichen Lebens ist abzuschaffen. Einen weiteren Tatbestand der Journalistenbeleidigung, wie diskutiert wurde, darf es gar nicht erst geben. Vielmehr ist zum Grundsatz des gleichen Ehrschutzes für jedermann zurückzukehren.
  • In einer freien Gesellschaft muss jeder mit jedem reden können. Allein schon das Konzept der Kontaktschuld ist einer liberalen Gesellschaft unwürdig.
  • Die faktische Beweislastumkehr im Beamtenrecht ist zurückzunehmen.
  • Es sollten in Verfassungsschutzberichten keine Meinungsäußerungen aufgenommen werden, die nicht wirklich verfassungsfeindliche Ziele zum Ausdruck bringen.
  • Die Verschärfung des Volksverhetzungsparagraphen ist zurückzunehmen. Auf Verschärfungen in Bereichen des Strafrechts, die für Meinungsäußerungen relevant sind, ist konsequent zu verzichten.
  • Das Programm „Demokratie leben!“ und die staatliche Finanzierung von Meldestellen sind zu beenden.
  • Im zwangsbeitragsfinanzierten Medienbereich ist zu einer pluralen, ausgewogenen Berichterstattung zurückzukehren. Tritt keine Besserung ein, ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk so umzugestalten oder abzulösen, dass durch ihn die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht länger gefährdet wird.
  • Die staatliche Finanzierung für Faktenchecker-Organisationen ist einzustellen.
  • Eine Chatkontrolle darf es nicht geben.
  • Dem WHO-Pandemievertrag in der Beschlussfassung vom 14. Mai 2025 ist die Ratifizierung zu verweigern. In den Erwägungsgründen sieht er nämlich vor, sogenannte „Desinformation“ zu bekämpfen. Weil aber die vermeintlich „schädliche Desinformation“ von heute sich morgen als nützliche Information herausstellen kann, widerspricht jenes Ziel dem Prinzip der Revisionsoffenheit wissenschaftlicher Erkenntnis.
  • Der Digital Services Act ist grundlegend zu novellieren und seine „Trusted Flagger“ sind abzuschaffen. Auf Begriffe wie „schädlich“ oder „Desinformation“ ist bei der Regulierung der Internetkommunikation zu verzichten. Diese Begriffe können willkürlich eingesetzt werden, um bestimmte Meinungen aus dem Diskurs auszuschließen, in ihrer Reichweite zu drosseln („Shadow-Banning“) oder rechtlicher Sanktionierung zu unterstellen.
  • Wissenschaft darf im öffentlichen Diskurs nicht den Status einer vermeintlich letztinstanzlichen Autorität erhalten. (…) Die Revisionsfähigkeit des wissenschaftlichen Prozesses ist ebenso anzuerkennen wie die immer wieder sich zeigende Revisionsbedürftigkeit politischer Entscheidungen. (…)

Wer diese Forderungen unterstützen möchte, kann das hier tun.