Ich wollte von der Bundesbank außerdem wissen, wie sie gewährleistet,
- dass die Mietzahlungen der Familie Doğru beglichen werden können, damit sie nicht obdachlos wird?
- dass die Mitglieder der Familie Doğru ihren Krankenversicherungsschutz nicht verlieren?
- dass Herr Doğru wegen der ihm nicht mehr möglichen Erfüllung von vor der Sanktionierung eingegangenen finanziellen Verpflichtungen mit Gerichtsverfahren überzogen wird?
Hintergund: Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat vor kurzem einen Eilantrag Doğrus abgewiesen. Dieser wollte erreichen, dass seine Hausbank Comdirect ihm ermöglicht, von seinem Konto Rechnungen für Versicherungen, von Inkassounternehmen und ähnliches zu begleichen. Doğru darf aufgrund der Sanktionen kein Geld verdienen und niemand darf ihm Geld oder Sachleistungen zukommen lassen. Er darf das Land nicht verlassen. Ein Gesetzesverstoß wird ihm nicht vorgeworfen.
Nach einem Bericht der Berliner Zeitung argumentierte das Gericht:
„Zwar habe die Deutsche Bundesbank dem Journalisten erlaubt, monatlich 506 Euro für grundlegende Bedürfnisse zu verwenden. Doch darüber hinausgehende Zahlungen seien nicht gedeckt. Die Richterin stellte fest, Dogru habe nicht glaubhaft gemacht, dass die von ihm geplanten Überweisungen – etwa an Dienstleister und Inkassounternehmen – der „Befriedigung von Grundbedürfnissen“ dienen. Zugleich betont das Gericht, dass die Bank an das EU-Sanktionsrecht gebunden sei. Die entsprechenden Verordnungen gälten unmittelbar in den Mitgliedstaaten und verpflichteten Kreditinstitute, eingefrorene Gelder nicht freizugeben. Selbst wenn dies für den Betroffenen gravierende Folgen habe, sei dies „in der Natur der Sache“, da Dogru den restriktiven Maßnahmen unterliege.“
Mahnungen, Inkassoverfahren und steigende Kosten seien die Folge, sagte Doğru gegenüber der Zeitung. Es könne sogar dazu kommen, „dass der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht oder strafrechtliche Vorwürfe im Raum stehen. Mehrere Verfahren wegen offener Forderungen liefen bereits. Die Feststellungen des Gerichts deuten darauf hin, dass die Bundesbank über die freigegebenen 506 Euro für Grundbedürfnisse hinaus keine ausreichenden Vorkehrungen getroffen hat, Doğru zu ermöglichen, für das Begleichen von zwingenden Zahlungsverpflichtungen aus vor der Sanktionierung abgeschlossenen Verträgen auf das Geld auf seinem Konto zuzugreifen.
Mit ihrer Antwort tut die Bundesbank wenig, diesem Eindruck entgegenzutreten:
„Die Deutsche Bundesbank ist die in Deutschland zuständige Stelle für die Entgegennahme von Meldungen und Erteilung von Genehmigungen, soweit Gelder im Zusammenhang mit EU-Finanzsanktionen betroffen sind. Natürliche Personen, die EU-Sanktionen unterliegen und deren Gelder infolgedessen eingefroren sind, können unter engen Voraussetzungen eine Genehmigung zur Freigabe eingefrorener Gelder erhalten, soweit dies erforderlich ist, um die Grundbedürfnisse dieser Personen zu befriedigen. Zu den Grundbedürfnissen zählen die notwendigen Ausgaben für Nahrung, Unterkunft, Kleidung, Heizung, Gesundheit und dergleichen, wobei ein strenger Maßstab anzulegen ist. Die Frage, in welcher Höhe eingefrorene Gelder zu diesen Zwecken freigegeben werden können, lässt sich nicht pauschal beantworten, weil jeweils die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind. Die Regelsätze nach der deutschen Sozialgesetzgebung können insoweit jedoch als Orientierung dienen. Unabhängig von dem Bestehen eines „Grundbedürfnisses“ können eingefrorene Gelder grundsätzlich auch freigegeben werden, wenn eine sanktionierte Person einem Dritten Zahlungen aufgrund von Verträgen (beispielsweise ein Kreditvertrag) schuldet, die vor dem Datum der Listung der sanktionierten Person geschlossen worden sind.
Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass wir Ihre Fragen über diese allgemeinen Erläuterungen hinaus nicht beantworten können. Alle Informationen, die die Deutsche Bundesbank im Rahmen ihrer Tätigkeit als für die Umsetzung von EU-Finanzsanktionen zuständige Stelle erhält oder erhebt, sind von ihr vertraulich zu behandeln und dürfen nur für die Zwecke verwendet werden, für sie ihr übermittelt worden sind bzw. zu denen sie sie erhoben hat.“
Die Bundesbank weist zwar darauf hin, dass sie Gelder für die Erfüllung laufender Verträge freigeben kann, sagt aber mit keinem Wort, dass sie das auch tut. Das schließt zwar nicht aus, dass sie es tut, aber das Verfahren in Frankfurt spricht eher dagegen, dass sie es in ausreichendem Maße tut.
Nimmt man die Antwort der Bundesbank wörtlich, so kann sanktionierten Personen nur Geld zur Deckung der eigenen Grundbedürfnisse freigegeben werden, nicht zu Deckung der Bedürfnisse von Familienangehörigen. Zum Sippenhaft-Charakter der mittelalterlich anmutenden EU-Sanktionen würde das passen. Das könnte bedeuten, dass die Familienmitglieder auf eigene Mittel zugreifen oder Sozialhilfe beantragen können und müssen, um ihren Lebensunterhalt zu decken. 506 Euro sind der Regelbedarf der Sozialhilfe für einen verheirateten Menschen.
Ich finde es zutiefst empörend und erschütternd, dass sich nicht nur die Mitglieder der Bundesregierung und ihre Mittäter in den anderen Regierungen der EU, sondern auch schreckliche Richter und willfährige Bundesbanker in Frankfurt, ohne Not zu Handlangern eines repressiven, die freie Meinungs- und Medienfreiheit unterdrückenden und dem Rechtsstaat Hohn sprechenden Sanktions-Regimes machen. Ich frage mich, wie sie morgens in den Spiegel schauen können. Vermutlich sagen sie sich, dass sie ja nur geltendes „Recht“ befolgen, auch wenn sie in ihrem Innern wissen, dass es Unrecht ist.