Zu den vom EU-Rat, also den Regierungen der 27 EU-Mitgliedstaaten, Sanktionierten gehören der in Brüssel lebende Schweizer Militäranalyst und Buchautor Jacques Baud und der deutsche Chefredakteur des Nachrichtenportals Red, Hüseyin Doğru. Dieser wurde auf Initiative der Bundesregierung auf die Sanktionsliste gesetzt. Beiden wird vorgeworfen, durch ihre Texte Handlungen der russischen Regierung zu unterstützen, die die Stabilität und Sicherheit in der EU untergrüben.
Die Sanktionen beinhalten, dass das gesamte Vermögen eingefroren wurde und es verboten ist, mit den Sanktionierten Geschäfte zu machen oder ihnen finanzielle oder sonstige Vorteile zukommen lassen. Sie dürfen das EU-Land ihres Aufenthalts nicht mehr verlassen. Im Mittelalter nannte man Menschen, die bei den absoluten Potentaten in Ungnade fielen und so bestraft wurden „vogelfrei“.
Um nicht zu verhungern, brauchen sie den Gnadenerweis des EU-Rats, dass er ihnen ein Existenzminimum freigibt. Doğru und seine Frau und seine drei Kinder bekamen 506 Euro im Monat zugestanden, die sie aus ihrem eigenen Geld ausgeben dürfen. Die Comdirect Bank fror allerdings auch diesen Betrag wochenlang ein, bis öffentliche Proteste sie zum Einlenken brachten. Am 31. Januar schrieb Doğru auf der Plattform X.com, dass ihm und seiner nicht sanktionierten Familie die Reisekrankenversicherung gekündigt worden sei.
Gegen keinen der deutschen oder Schweizer Sanktionierten wurde bisher Anklage erhoben. Sie wurden ohne Anklage, Verteidigung oder Urteil fast aller ihre Grundrechte beraubt, durch einfachen Beschluss der Regierenden. Das erinnert stark an absolutistische Herrschaftszeiten.
Nach dem neuen Bundesgesetz sind künftig neben Honoraren oder Spenden alle Zuwendungen von Geld oder wirtschaftlichen Ressourcen an sanktionierte Personen strafbar, ebenso die Beihilfe zur Einreise von Sanktionierten in ein anderes EU-Land. Wer dagegen als Privatperson verstößt, wird mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. In schweren Fällen drohen sogar zehn Jahre Haft. Für Unternehmen drohen Geldbußen von mindestens acht Millionen Euro oder einem Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, bei schweren Verstößen sogar 40 Millionen Euro oder fünf Prozent. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um, die einheitliche Mindeststandards für Sanktionsverstöße vorschreibt.
Zu den wenigen Medien, die über das ohne Aufhebens verabschiedete Gesetz berichteten, gehört die der Linken nahestehende Tageszeitung nd. Diese lässt zwischen den Zeilen Unverständnis durchblicken, dass die Linke kein grundsätzliches Problem mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen hatte, „auch wenn wir nicht jede Sanktion im Einzelnen befürworten“, wie der Abgeordnete Jörg Cezanne sagte, der für die Linksfraktion in der Debatte sprach. Man habe lediglich deshalb nicht zugestimmt, weil die zuständigen Behörden personell nicht ausreichend ausgestattet seien.
Auch die Grünen enthielten sich, obwohl der grüne Abgeordnete Michael Keller in seinem Debattenbeitrag die Strafrechtsverschärfung und das Gesetz ausdrücklich lobte. Nur die AfD-Abgeordneten stimmten dagegen. Die sich demokratisch nennenden Parteien meinen, Demokratie sei damit vereinbar, dass die Regierenden Bürger mit unerwünschten Ansichten ohne Anklage, Verteidigung und Urteil drakonisch bestrafen dürfen. Ein neuer Tiefpunkt des deutschen Parlamentarismus wurde erreicht.