6. 03. 2025 | Eine Volksinitiative die fordert, dass die dauerhafte Verfügbarkeit von Bargeld Verfassungsrang erhält, hat in der Schweiz einen Erfolg erzielt. Der Nationalrat nahm einen fast gleichlautenden Gegenvorschlag des Bundesrats an. Eine neue, weiter reichende Volksinitiative zum Schutz des Bargelds ist dagegen gescheitert.
Angestoßen hat die Initiative die Freiheitliche Bewegung Schweiz, eine in der Corona-Zeit entstandene maßnahmenkritische Bewegung. Sie bekam dafür über alle Parteigrenzen hinweg so große Untersützung und deutlich mehr als die geforderten 100.000 Unterschriften. Der Bundesrat (Regierung), der den ungeliebten Initiatoren keinen Erfolg gönnt, sah sich dadurch genötigt, einen ähnlich lautenden Gegenvorschlag im Nationalrat (Parlament) einzubringen. Diesen haben die Abgeordneten nun mit großer Mehrheit verabschiedet.
In die Verfassung soll der Satz aufgenommen werden: „Die schweizerische Währungseinheit ist der Franken. Er ist in 100 Rappen eingeteilt.“ Außerdem soll die Vorschrift aus dem Gesetz zur Nationalbank in die Verfassung übernommen werden, dass die Nationalbank die Versorgung mit Bargeld zu sicherzustellen hat. Im Bundesrat und im Nationalrat war man zwar weithin der Meinung, dass die Verfassungsänderung unnötig ist. Man ließ sich aber von der großen Unterstützung in der Bevölkerung beeindrucken.
Die Freiheitliche Bewegung hatte parallel auch eine Volksinitiative angestoßen, die darauf abzielte, eine Bargeld-Annahmeplficht in die Verfassung zu schreiben. Dafür bekam sie jedoch nicht genug Unterschriften zusammen. Eine gesetzliche Annahmepflicht gibt es in der Schweiz bereits. Diese ist jedoch nicht strafbewehrt und daher weitgehend wirkungslos.
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