Öffentlich-rechtlicher Rundfunk führend bei Zwangsvollstreckungen: 6,3 Millionen in fünf Jahren

Es wird wohl in Deutschland niemand geben, der mehr Zwangsvollstreckungen in Auftrag gibt als der „Beitragsservice“, der für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk den Rundfunkbeitrag eintreibt. Auch im Jahr 2018 hat er, gemäß seinem gerade veröffentlichten Jahresbericht wieder über eine Million Mal die Zwangsvollstreckung gegen einen Beitragsschuldner in die Wege geleitet.

Getreu seinem Motto: „guter Service für die Beitragszahler/-innen“ hat der Beitragsservice im vergangenen Jahr 1,21 Millionen Mal die Zwangsvollstreckung seiner Forderungen bei den zuständigen Vollstreckungsbehörden beantragt. Das sind etwas weniger Vollstreckungen als im Vorjahr, aber zum vierten Mal in Folge seit 2015 mehr als eine Million in einem Jahr. Pro Tag wurden 3600 Zwangsvollstreckungen eingeleitet. In den letzten fünf Jahren summieren sich die Zwangsvollstreckungen des Rundfunkbeitrags auf 6,33 Millionen. Bei 45,8 Millionen Beitragskonten sind das rechnerisch etwa 14 Prozent. Es wird aber wohl Mehrfachvollstreckungen geben.

Ich würde mir wünschen, dass der Beitragsservice in einem seiner Jahresberichte erklärt, wie es in einem angeblich gerechten und effizienten Beitrags- und Beitragsbeitreibungssystem zu solch absurden Größenordnungen der Zwangsvollstreckungen kommen kann.

 

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