Klaus Zimmermann und die Millionen der Post gegen Werner Rügemer – Eine Geschichte von David und Goliath

Allzuoft scheint die Macht des Geldes unüberwindlich. Umso wichtiger sind Geschichten wie diese, die zeigen, dass Zivilcourage, Hartnäckigkeit und Solidarität sehr viel bewirken können. In diesem Fall kam ein mächtiger Wissenschaftsfunktionär und sein ganzes finanzkräftiges Institut zu Fall, weil sie einen Kritiker zum Schweigen bringen wollten und dieser sich mithilfe solidarischer Unterstützer wehrte.

Der Kölner Publizist Werner Rügemer hatte 2013 die behauptete Unabhängigkeit von Klaus F. Zimmermanns Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) bestritten und geschrieben, es betreibe Lobbying. Der extrem klagefreudige Direktor des von der Deutsche Post Stiftung großzügigst finanzierten Instituts tat das für ihn übliche und klagte mithilfe teurer Promianwälte auf Unterlassung. Die altehrwürdigen Blätter für deutsche und internationale Politik gaben sofort klein bei, die kleine linke Internetpostille Neue Rheinische Zeitung (www.nrhz.de) und Rügemer blieben standhaft und gingen trotz des großen Kostenrisikos durch die Instanzen. Im Hauptsacheverfahren gab es 2015 einen halben Sieg für Rügemer. Er wollte einen ganzen und ging in Berufung.

Das Verfahren hatte den für Zimmermann und das IZA sehr unangenehmen Effekt, dass im Handelsblatt und auf norberthaering.de über den Fall berichtet wurde. Dabei wurde auch Thema, dass die vom großen Steuerhinterzieher Klaus Zumwinkel geleitete und sehr intransparent geführte „gemeinnützige“ Poststiftung nur dazu da zu sein schien, die Millionen zur Finanzierung der arbeitgeberfreundlichen und arbeitnehmerfeindlichen Forschungsergebnisse und Lobbyaktivitäten des IZA von der Post zu Zimmermanns Institut durchzuleiten. Zimmermann und das IZA agitierten unter anderem kampagnenhaft gegen die Einführung eines Mindestlohns und für die Angenda 2010.

Diese Medienberichte bewirkten, dass die Gewerkschaftsvertreter im Post-Aufsichtsrat nicht mehr die Augen davor verschließen konnten, was das von ihnen beaufsichtigte Unternehmen da so überaus großzügig finanzierte, während gleichzeitig die Löhne der Zusteller immer weiter gedrückt und Personal abgebaut wurde.

Im Endeffekt wurde Zimmermann Ende 2015 in die Wüste geschickt und das IZA danach aufgespalten. Die aus Post-Mitteln finanzierte wissenschaftliche Agitation gegen Arbeitnehmerinteressen hat seither aufgehört.

Das Verfahren gegen Rügemer aber blieb bis vor kurzem weiter in der Schwebe. Weil das Oberlandesgericht Hamburg bis 2018 keinen Verhandlungstermin angesetzt hatte, machte Rügemer beim zuständigen Hamburger Finanzsenator die höchstmögliche Entschädigung von 1.200,- € pro Jahr geltend. Nachdem diese Ende 2018 ausgezahlt wurde, setzte das OLG umgehend für den 8.1.2019 einen Verhandlungstermin an. Der Kläger zog daraufhin sofort seine gesamte Klage zurück und übernahm die gesamten Gerichtskosten und die Hälfte von Rügemers Anwaltskosten.

Somit bekommt Rügemer mehrere tausend Euro Verfahrenskosten zurück, die größtenteils vom Solidaritätskonto „Meinungsfreiheit in der Arbeitswelt“ der aktion ./. arbeitsunrecht (www.arbeitsunrecht.de) übernommen worden waren.

Werner Rügemer ist Vorstandsvorsitzender und Mitbegründer der aktion ./. arbeitsunrecht. Der Verein hatte seit Juni 2014 über den Fonds Meinungsfreiheit in der Arbeitswelt Spenden gesammelt, um die Verfahrenkosten zu bestreiten. Die erstatteten Prozess- und Anwaltskosten werden in den Fonds Meinungsfreiheit in der Arbeitswelt zurück fließen und zur Abwehr künftiger Maulkorb-Verfahren gegen Gewerkschafter, Betriebsräte und kritische Bürger verwendet.

[21.1.2019]

Mehr zu den Hintergründen:

Klaus und Klaus befreien den Arbeitsmarkt – Eine Spurensuche 26.02.2015

Ein Sieg für Deutschlands Arbeitnehmer: Klaus Zimmermann verlässt das IZA 16.12.2015

Pressemitteilung von aktion ./. arbeitsunrecht zur Einstellung des Verfahrens 18.1.2019 (Link ist repariert)

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