Der illegale Kampf gegen das Bargeld

Im Handelsblatt-Interview spricht sich Harvard-Ökonom Ken Rogoff dafür aus, Bargeld langfristig auslaufen zu lassen. Der Wirtschaftsweise Peter Bofinger pllädiert für Abschaffung des „Anachronismus“. Allenthalben beschränken Gesetzgeber das Barzahlen. Was sie nicht bedenken: All das widerspricht dem EU-Vertrag und ist damit nicht rechtens.

Ken Rogoff will zwar Bargeld nicht sofort abschaffen, aber doch immer weiter zurückdrängen, wie er im Handelsblatt-Interview erläutert. Eine wichtige Einschränkung macht der ehemalige IWF-Chefvolkswirt dabei aber. Es muss eine gleichwertige Alternative geboten werden. Dazu gehöre die Insolvenzsicherheit, die bei den heutigen Bargeldalternativen nicht gegeben ist. Macht eine Bank Pleite, kann das Bankguthaben weg sein. Deshalb, so Rogoff, müsse der Staat Lösungen finden, wie etwa das Recht für jeden, ein Konto bei der Notenbank zu führen, oder aber eine staatlich garantierte Bank, die nur im Zahlungsverkehr und den unmittelbar damit zusammenhängenden Bankdienstleistungen tätig ist.

Obwohl viele Länder das Bezahlen größerer Beträge mit Banknoten bereits gesetzlich verboten haben, ist von der geforderten sicheren Alternative zum Bargeld noch nichts  zu sehen.

Der renommierte Geld- und Währungsrechtler Helmut Siekmann, Autor eines juristischen Standardwerks zur Währungsunion, lässt im Handelsblatt keinen Zweifel daran, was er von solchen Bargeldvorboten hält, oder auch von der Weigerung der deutschen Finanzämter oder des „ARD ZDF Beitragsservice“, der die Rundfunkgebühren einzieht, Bargeld zur Begleichung der Steuerschuld oder der Gebühr anzunehmen. Das sei rechtswidrig, stellt er fest.

Artikel 128 der Vertrags über die Arbeitsweise der EU, landläufig EU-Vertrag genannt, erklärt nämlich Euro-Banknoten zum gesetzlichen Zahlungsmittel. Gleiches tut §14 des Bundesbankgesetzes, sogar noch mit dem Zusatz „unbeschränkt“. Die Annahme durch staatliche Stellen sei „konstitutives Merkmal“ eines gesetzlichen Zahlungsmittels, betont Siekmann.

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