Vorläufige Anwendung von CETA – EU-Kommission blamiert das Bundesverfassungsgericht

14. 02. 2017 | Wilfried Pürsten. Am 15. 2. wird das Europaparlament über CETA entscheiden. Gleich anschließend wird der Ministerrat über den Beginn der vorläufigen Anwendung befinden. Endgültig in Kraft treten soll CETA, wie es heißt, erst mit Abschluss der Ratifizierungen in allen Mitgliedsstaaten. Die sogenannte“ vorläufige“ Anwendung wird eine endgültige Anwendung sein: Sie wird … Vorläufige Anwendung von CETA – EU-Kommission blamiert das Bundesverfassungsgericht weiterlesen