Unveröffentlichte Urteilsbegründung des EuGH könnte impfunwilligen Ärzten vor Ärztekammern und Gerichten helfen

1. 03. 2026 | In der nicht veröffentlichten Begründung eines Beschlusses aus dem Jahr 2023 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass amtliche Zulassungen von mRNA-Impfstoffen „keine Pflicht für Ärzte begründeten, ihren Patienten diese Impfstoffe zu verschreiben und zu verabreichen“. Viele Ärzte, die von entsprechenden Impfungen abraten, sehen sich jedoch Schikanen durch Ärztekammern oder gar … Unveröffentlichte Urteilsbegründung des EuGH könnte impfunwilligen Ärzten vor Ärztekammern und Gerichten helfen weiterlesen