2. 02. 2022 | In einer gemeinsamen Presseerklärung haben Stadt und Polizeipräsidium Ulm am 2.2. die in der Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht enthaltene Androhung unmittelbaren Zwangs bis hin zum Waffengebrauch wie folgt „erläutert“: „Der Einsatz der Schusswaffe zur Durchsetzung einer Maskenpflicht ist ausgeschlossen.“ Man könnte diese Erklärung einzigartig nennen, wenn nicht vor wenigen Tagen die ebenfalls … Stadt und Polizeipräsidium Ulm schließen Einsatz der Schusswaffe zur Durchsetzung der FFP2-Maskenpflicht aus weiterlesen
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