Die Hintergründe und Folgen von Trumps Aufkündigung des INF-Rüstungskontrollvertrags

In wenigen Wochen läuft das Ultimatum von US-Präsident Trump an Russland wegen einer angeblichen Verletzung des INF-Vertrags aus, dass die Stationierung von Raketen kurzer und mittlerer Reichweite verbietet. Christian Wipperfürth hat die Hintergründe der angedrohten Kündigung des INF-Vertrags und die möglichen weitreichenden Folgen für die Rüstungskontrolle und den Atomwaffensperrvertrag ausgeleuchtet.

Christian Wipperfürth. Russland hat nach US-Angaben seine Streitkräfte mit Marschflugkörpern ausgestattet, die eine Reichweite von bis zu 2.600 km besitzen sollen. Der 1987 abgeschlossene INF-Vertrag verbietet jedoch derartige Systeme mit einer Reichweite zwischen 500 und 5.500 km. Der Kreml leugnete einige Jahre, dass es diese Marschflugkörper überhaupt gebe, Anfang 2017 gestand er deren Existenz ein. Moskau bestreitet jedoch die von den USA angegebene Reichweite, also einen Vertragsbruch.

Die USA würden vielmehr den INF-Vertrag verletzen, so der Kreml, denn US-Langstreckendrohnen hätten dieselben technischen Merkmale wie verbotene Marschflugkörper. Vor allem könnten die Einrichtungen der Raketenabwehr in Rumänien und in Zukunft außerdem in Polen auch für landgestützte Marschflugkörper genutzt werden. Diese Option werde im offiziellen „Nuclear Posture Review“ der USA vom Februar 2018 ausdrücklich erwähnt, obgleich eine derartige Nutzung gegen den INF-Vertrag verstoße.

Die russischen Vorwürfe sind nach US-Ansicht nicht stichhaltig: Da sie an ihren Standort zurückkehren könne sei eine Drohne kein Marschflugkörper. Sie falle somit nicht unter den INF-Vertrag. Und die Systeme der Raketenabwehr seien aufgrund ihrer Software nur zur Defensive geeignet.

Im Oktober 2018 kündigte US-Präsident Trump auf einer Wahlkampfveranstaltung eher am Rande an, den INF-Vertrag aufzukündigen. Dabei hatten noch im Juli 2018 die NATO-Staaten einmütig festgestellt, der INF-Vertrag sei grundlegend für die Sicherheit Europas, er müsse erhalten werden. Die Ankündigung Trumps war ein plötzlicher Kurswechsel und mit den Verbündeten nicht abgestimmt.

Gleichwohl stellten die Außenminister der NATO-Staaten am 4. Dezember einmütig fest, Russland verletze den INF-Vertrag. Washington hat Moskau daraufhin ein Ultimatum gestellt: Falls sich Russland bis Anfang Februar 2019 nicht wieder vertragskonform verhalte würden die USA den Vertrag aufkündigen. Immerhin erklärte die NATO auf Drängen Deutschlands und Frankreichs, eine wirksame Rüstungskontrolle als „Schlüsselelement“ der Sicherheit im euro-atlantischen Raum erhalten zu wollen und den Dialog mit Moskau zu suchen.

Wie stichhaltig sind die wechselseitigen Anschuldigungen? Die „Bundesakademie für Sicherheitspolitik“, die dem deutschen Verteidigungsministerium untersteht, schreibt: „Sowohl die US-Vorwürfe an Russland als auch die Gegenvorwürfe aus Moskau lassen sich ohne Kenntnis und Zugang zu der Geheimhaltung unterliegenden Informationen schwer verifizieren oder falsifizieren. Dies ist nur den Vertragspartnern selbst möglich.“ Es würden „letzte Gewissheiten“ fehlen, ob Russland den Vertrag verletze.[i]

Die „Deep Cuts Commission“, die sich aus renommierten amerikanischen, deutschen und russischen Sicherheitsexperten zusammensetzt, stellt fest: Die USA hätten ernsthafte Vorwürfe an Russland, umgekehrt sei dies auch der Fall. Die „Commission“ bemängelt u.a., der Westen zeige keine Bereitschaft auf die russischen Anschuldigungen einzugehen.[ii]

Zusammengefasst lautet die amerikanische Botschaft an Russland und die NATO-Verbündeten: „Glaubt uns, dass die Raketenabwehranlagen in Rumänien nicht offensiv genutzt werden können, dem INF-Vertrag also nicht widersprechen.“ Der deutsche Experte Ulrich Kühn weist darauf hin, dass die Abschussrampen theoretisch jedoch für offensive Marschflugkörper benutzt werden könnten. „Dazu bedarf es, das hat auch die amerikanische Regierung inzwischen zugegeben, lediglich einer Änderung in der Software.“[iii] Und ob die Software lediglich eine defensive Nutzung erlaubt ist nur den USA bekannt.

Den NATO-Partnern erklären die USA: „Glaubt uns, dass die Russen den Vertrag verletzen.“ Die NATO-Partner Washingtons haben am 4. Dezember 2018 zwar festgestellt, dass Russland den Vertrag verletze, aber womöglich deshalb, weil sie von den USA vor vollendete Tatsachen gestellt wurden?

Die Botschaft Moskaus an den Westen wiederum lautet: „Glaubt uns, dass unsere neuen Marschflugkörper vertragskonform sind.“ – Wobei die Glaubwürdigkeit dieser Beteuerung leidet, weil Russland einige Jahre sogar deren Existenz geleugnet hat. – Es könnte allerdings sein, dass der Kreml die Existenz geleugnet hat, weil es sich nach seiner Auffassung letztlich nicht um neuartige Träger handelt. Nicht der Antrieb, sondern lediglich der Kopf des Marschflugkörpers seien modernisiert worden, wie Russland betont …

Es bleiben viele Fragen offen. Wolfgang Richter formuliert es so:

„Es ist nicht hinreichend geklärt, ob und inwieweit es sich bei den wechselseitigen Vorwürfen der Vertragsverletzung um Fehleinschätzungen oder um unterschiedliche Vertragsinterpretationen handelt, die durch technische Zusatzprotokolle oder gemeinsame Erklärungen einvernehmlich entschärft werden könnten.“[iv]

Herr Richter arbeitet für die „SWP“, die aus dem Etat des Bundeskanzleramts finanziert wird.

Gehen wir noch stärker ins Detail: Dan Coats, der Chef aller US-Geheimdienste,erklärte am 30. November 2018, Russland habe den Marschflugkörper anfänglich von einer festen, bodengebundenen Abschusseinrichtung gestartet. – Dies ist nach dem INF-Vertrag gestattet, wie auch Coats feststellte, obwohl der Flugkörper weit mehr als 500 km zurückgelegt habe. Ein solcher Abschuss ist dann, aber nur dann vertragskonform, wenn es sich um einen bodengebundenen Test für ein Trägersysstem handelt, das see- oder luftgestützt stationiert wird. Falls  ein typengleicher Marschflugkörper jedoch bodengebunden stationiert wird verletzt dies den Vertrag. Und genau dies wirft Washington Moskau vor: „Dann testete Russland“, so Coats, „denselben Marschflugkörper mit einer Reichweite unter 500 km von einer mobilen Anlage“, die landgestützt war. Dies aber untersagt der Vertrag, was unumstritten ist – jedoch nur, falls es sich um einen typengleichen Flugkörper gehandelt haben sollte, was Moskau jedoch bestreitet. …

Weiterlesen auf https://www.cwipperfuerth.de/2019/01/03/inf-ruestungskontrollvertrag-vor-dem-aus/  (unter dem ersten Foto)

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