Aktenzeichen Häring ./. Hesssischer Rundfunk (vervollständigt)
24.1.2016 Für alle, die auf meine Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt Dr. Häring, Norbert ./. Hessischer Rundfunk Bezug nehmen möchten: Das Aktenzeichen lautet: 1 K 2903/15.F
24.1.2016 Für alle, die auf meine Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt Dr. Häring, Norbert ./. Hessischer Rundfunk Bezug nehmen möchten: Das Aktenzeichen lautet: 1 K 2903/15.F
Seit letzten Sommer ist meine Klage gegen den Hessischen Rundfunk (hr) beim Verwaltungsgericht Frankfurt anhängig, weil der hr mein Geld zur Zahlung des Rundfunkbeitrags nicht annimmt. Eine Klageerwiderung des hr steht noch aus. Trotzdem hat er mir jetzt einen neuen „Festsetzungsbescheid“ mit Androhung von Zwangsvollstreckung geschickt. Ein Fehler?
Am Montagabend diskutierte ich in einem gut gefüllten Hörsaal 1 der Neuen Universität in Heidelberg, wo ich so manche VWL-Grundstudiumsvorlesung hören durfte, mit Professor Paul Kirchhof und SWR-Justiziar Hermann Eicher auf der Gegenseite, und dem FDP-Politiker Hans-Joachim Otto überwiegend auf meiner Seite über den Rundfunkbeitrag. Es gab Überraschendes zu hören, nicht alles überzeugend.
Am Montag um 19:30 Uhr habe ich auf Einladung der Liberalen Hochschulgruppe Heidelberg das Vergnügen, mit zweien der Väter des Rundfunkbeitrags zu diskutieren, Prof. Paul Kirchhof und SWR-Justiziar Hermann Eicher. Einladung hier. Ein kleiner inhaltlicher Spoiler.
Mit den Rundfunkanstalten und ihrem „Beitragsservice“ liege ich im Clinch, weil diese sich weigern – rechtwidrig, wie ich meine –, das gesetzliche Zahlungsmittel Bargeld anzunehmen. Es sei in einem Massenzahlungsverfahren viel zu kostspielig, überall Annahmestellen zu betreiben, argumentieren sie. Dabei ist das gar nicht nötig, denn es gibt Dienstleister, die das gern übernehmen. Ein Tipp.
Das Landgericht Tübingen stoppt die Vollstreckung von Beitragsschulden wegen eines weit verbreiteten Formfehlers im Vollstreckungsantrag des „Beitragsservice“. Damit lehnt es sich gegen den Bundesgerichtshof auf. Hunderttausende Beitragsschuldner können wieder Hoffnung schöpfen.
Mein Beharren auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags hat einen rechtswissenschaftlichen Aufsatz inspiriert, der laut Autor Prof. Ludwig Gramlich in der Fachzeitschrift Kommunikation & Recht zur Veröffentlichung angenommen ist. Ludwig Gramlich ist Professor für Öffentliches Recht in Chemnitz und Autor eines Kommentars zum Bundesbankgesetz. Was er schreibt, hat Sprengkraft.