Der Rundfunkbeitrag gerät aus den Fugen – Vollstreckungsbehörden revoltieren

Die Zahl der Mahnungen, die der Beitragsservice verschicken muss, steigt weiter massiv, ebenso wie die nur noch absurd zu nennende Zahl der Zwangsvollstreckungen des Rundfunkbeitrags. Die örtlichen Vollstreckungsbehörden sind von der Vollstreckungswut der Rundfunkanstalten überlastet und zunehmend unwillig, den Wahnsinn weiter mitzumachen. Der Beitragsservice muss deshalb bereits seine Vollstreckungsersuchen rationieren.

Klage gegen den Rundfunk auf Barzahlung erweitert

In meinem Verfahren gegen den Hessischen Rundfunk auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags haben mein Anwalt und ich die Klage erweitert. Der hr schickt nämlich in schönster Behördenwillkür Festsetzungsbescheide, die ignorieren, dass ich den Beitrag für letztes Jahr bereits mit befreiender Wirkung und unwiderruflich beim Amtsgericht Frankfurt für den hr hinterlegt habe.

Rundfunkanstalten nehmen doch Bargeld entgegen – nur nicht von mir

In einem Brief, der mir vorliegt, bestätigt der Beitragsservice der Rundfunkanstalten einem auf Barzahlung beharrenden Kunden ausdrücklich, dass dies in Köln möglich sei, ohne Einschränkung oder Bedingungen. Mir gegenüber weigern sich Beitragsservice und Hessischer Rundfunk Bargeld anzunehmen, weil die Satzungen der Rundfunkanstalten dies nicht gestatteten. In meinem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt hat der Rundfunk […]

Die irreführenden Rechtsauskünfte der Rundfunkanstalten

Der Hessische Rundfunk und der Beitragsservice in Köln sind der Auffassung, sie seien solch wichtige Institutionen, dass ihre Rechtsmeinung über der von einfachen Amtsgerichten steht. Deshalb tun sie rechtswidrig so, als ob diejenigen, die ausstehenden Rundfunkbeiträge beim Amtsgericht hinterlegt haben, weil der Rundfunk sie nicht in Form des gesetzlichen Zahlungsmittels entgegen nehmen will, die Beiträge ein zweites […]

Klageschrift Häring gegen Hessischer Rundfunk auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags

8. 03. 2016 | In meinem Verfahren beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat der Hessische Rundfunk nun ein zweites (rechtlich fehlerhaftes) Urteil zitiert, das auf §14 Bundesbankgesetz keinen Bezug nimmt. Um nach Möglichkeit zu verhindern, dass weitere Gerichtsentscheidungen ergehen, die § 14 Bundesbankgesetz nicht berücksichtigen, habe ich mit entschlossen, die Klageschrift aus meinem Verfahren nun […]

Der Rundfunkbeitrag hat eine monströse Vollstreckungswelle geschaffen

Als ich jüngst mit Prof. Paul Kirchof und SWR-Justiziar Hermann Eicher über den Rundfunkbeitrag diskutierte, bestritt Letzterer vehement meine Behauptung, der Beitrag sei in der Bevölkerung verhasst. Die 900.000 Vollstreckungsersuchen 2014 seien ein Ausreißer wegen Umstellung von Rundfunkgebühr auf Rundfunkbeitrag. Nun wird bekannt, dass sich die Vollstreckungen in diesem Jahr nochmals verdoppelt haben.

Die neue Masche der Rundfunkbeitragseintreiber

Eine Rundfunkanstalt lässt den nicht rechtsfähigen Beitragsservice Widersprüche gegen amtliche Festsetzungsbescheide beantworten und enthält so den Beitragspflichtigen, die bar zahlen wollen, die ihnen zustehenden Rechtsmittel vor. Er tut das mit sehr drolligen Argumenten, die lustig wären, wenn es sich nicht um Irreführung handeln würde.

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