Das Verwaltungsgericht München liefert eine neue Schote zum Rundfunkbeitrag
Die an Absurditäten bereits reiche „Recht“-Sprechung des Verwaltungsgerichts München zur Barzahlung des Rundfunkbeitrags ist um eine weitere Schote reicher. In seinem (mindestens) dritten Urteil zum Thema gelangt das Gericht plötzlich zu der Auffassung, der Rundfunkbeitrag werde von vorne herein als Banken-Buchgeld geschuldet. Das Bundesbankgesetz, das Bargeld zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt, sei nicht einschlägig, weil es […]