Die tricksenden und täuschenden Wirtschaftsweisen im „Wirtschaftsdienst“

Die Diskussion um das handwerklich und inhaltlich unsägliche Jahresgutachten 2014 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die ich mit der Serie „Wie die Wirtschaftsweisen tricksen und täuschen“ und einem Beitrag im Handelsblatt maßgeblich befeuert habe, hat nun auch in einer Fachzeitschrift, dem Wirtschaftsdienst, seinen Niederschlag gefunden. In

einem „Zeitgespräch“ dürfen zunächst der Vorsitzende Christoph Schmidt und der neben Schmidt für die vielen Falschzitierungen und sonstigen handwerklichen Fehler im Gutachten maßgeblich verantwortliche Generalsekretär des Rats, Benjamin Weigert die Leistung der Wirtschaftsweisen verteidigen.

Zunächst bescheinigen die beiden ihrer Arbeit selbst „zweifellos hohes Ansehen“ und stellen diesem die Kritik aus der Politik gegenüber, die immer wieder aufkomme. SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi wird mit ihrer Kritik an der fehlenden Wissenschaftlichkeit des Gutachtens exemplarisch herausgestellt. Ihrer Kritik begegnen die beiden summarisch mit dem Argument, ihr passe einfach die Richtung nicht:

Natürlich offenbart sich in diesen Äußerungen vor allem ein Unwohlsein über die Ergebnisse der Analysen … nicht etwa ernst zu nehmende Kritik an der handwerklichen Qualität der Ratsarbeit.“

Und weiter:

 „Das ist schon allein daran erkennbar, dass die auf derselben analytischen Basis verfassten Minderheitsvoten von der Kritik ausgenommen werden.“

Das fängt ja nicht gut an, mit einer Falschbehauptung nämlich. Der Keynesianer Peter Bofinger hat leicht erkennbar nicht die gleiche analytische Basis wie die drei marktradikalen Neoklassiker Christoph Schmidt, Lars Feld und Volker Wieland und vermutlich auch wie Isabel Schnabel, die keine Minderheitsvotum geschrieben hat. Wie kommen Schmidt und Weigert nur dazu, so etwas einfach zu behaupten?

Es ist bezeichnend, dass nicht etwa die fünf Weisen gemeinsam die Verteidigung schreiben. Dass Schmidt und Weigert Bofinger trotzdem auf diese Weise für ihre Verteidigung vereinnahmen, wird diesen sicherlich nicht freuen. In einer Fußnote wird jedenfalls festgestellt, dass Schmidt und Weigert ihre persönliche Meinung kund tun, nicht die des Rates. Sie bedanken sich für wertvolle Kommentare bei Lars Feld, nicht aber bei Peter Bofinger oder den beiden anderen Ratsmitgliedern.

Schmidt und Weigert erklären, den „besonders schwerwiegenden Vorwurf“, der Rat träfe seine Aussagen nicht auf wissenschaftlicher Basis, sondern argumentiere ideologisch, entkräften zu wollen, indem sie „Missverständnisse“ über den gesetzlichen Auftrag und die Arbeitsweise des Rates aufklären.

Es folgen fünf in dieser Hinsicht völlig unergiebige Absätze über den gesetzlichen Auftrag, nachzulesen im Sachverständigenratsgesetz. Interessant daran ist eigentlich nur, dass in der ansonsten erschöpfenden Abhandlung jeder Hinweis auf die Vorschrift fehlt, dass die Wirtschaftsweisen „keine Empfehlungen für bestimmte wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen aussprechen“ soll (§2), eine Vorschrift, von der Schmidt und Weigert natürlich wissen, dass sie diese in eklatanter Weise missachten. Da sie keine Rechtfertigung für diese Missachtung ihres gesetzlichen Auftrags haben, lassen sie diesen Teil einfach aus.

Was Ulrich Heilemann in seinem Diskussionsbeitrag im gleichen Heft  zur von der Politik intendierten Aufgabe des Rates schreibt, kommt dem sehr nahe, was ich im Studium darüber gelernt habe, und was der Gesetzestext nahelegt:

Die Politik verband die Einrichtung (des Sachverständigenrates) … mit der spezifischen Hoffnung der Versachlichung der Lohnpolitik und der Inflationsbegrenzung, allgemein mit dem Ziel der Versachlichung der wirtschafts-, sozial- und lohnpolitischen Auseinandersetzung durch Veröffentlichung regelmäßiger Analysen sowie der Handlungsmöglichkeiten und –notwendigkeiten.“

Ganz anders dagegen Schmidt und Weigert, die den Konflikt zur Regierungslinie zum Zweck der Ratsarbeit erheben, einer Regierungslinie, die der Mehrheit der Wirtschaftsweisen, unabhängig von den Regierungsparteien, regelmäßig nicht marktradikal genug ist. Sie sprechen von der „bei der Gründung erwarteten Rolle des Herausforderers der Politik“ und zitieren dafür einen Beitrag von Hans Tietmeyer aus dem Jahr 2003. Dieser hat seine mit der Ratsmehrheit perfekt harmonierende marktradikale Gesinnung unter anderem dadurch versilbert, dass er als Kuratoriumsvorsitzender und „Botschafter“ der arbeitgeberfinanzierten Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) wirkte. Schmidt schreibt auch Beiträge für die INSM, Lars Feld und Volker Wieland sind Mitglieder im Kronberger Kreis, einer von der Stiftung Marktwirtschaft finanzierter Gruppe rechtsliberaler Wirtschafts- und Rechtsprofessoren.

Tietmeyers Darstellung der Erwartung der Politik an den Rat bei Gründung steht in eklatantem Widerspruch zum Gesetzestext. Welchen Sinn hätte ein Verbot, Empfehlungen für (oder gegen) wirtschaftspolitische Maßnahmen auszusprechen, wenn stimmte, was Tietmeyer, Schmidt und Weigert behaupten.

Auf ihre eigenwillige Aufgabendefinition gestützt halten Schmidt und Weigert Fahimi entgegen, dass der Rat „ganz offensichtlich“ seinen gesetzlichen Auftrag des Herausforderers der Politik erfülle und belegen dies gerade damit, dass es so viel Streit um das Gutachten gebe. Chuzpe wäre eine sehr freundliche Beschreibung solcher Argumentationsakrobatik.

Wo es um die Arbeitsweise geht, wählen Schmidt und Weigert ungeschickter Weise ausgerechnet den Mindestlohn als Beispiel. Dabei hat sich inzwischen allzu deutlich herausgestellt, wie falsch die Ratsmehrheit mit ihrer jahrelangen, dem gesetzlichen Auftrag des Rats widersprechenden Agitation gegen diese wirtschaftspolitische Maßnahme lag. Der Mindestlohn ist seit über einem Vierteljahr eingeführt, das von der Ratsmehrheit für diesen Fall  immer wieder angedrohte Desaster ist nicht nur ausgeblieben, sondern die Beschäftigung ist weiter gestiegen, die Arbeitslosigkeit gesunken. Statt kluger Weise den Mantel des Schweigens über diese Tatsache zu decken, verteidigen Schmidt und Weigert die umstrittene Aussage der Ratsmehrheit, dass der Mindestlohn schon vor Einführung die Konjunktur gedämpft hätte, als denklogische Möglichkeit.

Die Tatsache, dass die Ratsmehrheit immer wieder fälschlicher Weise so tat, als habe er für seine Agitation den wissenschaftlichen Literaturkonsens auf seiner Seite, verteidigen die beiden recht lahm und nur indirekt mit dem Hinweis, man wolle keinen allgemeinen enzyklopädischen Literaturüberblick geben und außerdem ermöglichten die gegebenen Literaturverweise dem Leser, sich selbst einen Literaturüberblick zu verschaffen. Da die beiden mit keinem Wort den Vorwurf erwähnen, dass der Rat dabei mehrfach Literaturverweise angeführt hat, in denen etwas anderes oder gar das Gegenteil von dem steht, was sie damit zu unterfüttern vorgab, fehlt jede Erwiderung auf den damit zusammengehenden Vorwurf des unwissenschaftlichen Arbeitens.

Was würden die Professoren wohl einem Studenten entgegenhalten, der bei seiner Seminararbeit massenhaft falsch und schludrig zitiert hat und sich damit verteidigt, es könne doch jeder in den angegebenen Literaturstellen nachlesen, was dort steht und was es sonst noch für Literatur gebe? Er habe nur beispielhafte Hinweise auf einschlägige Literatur geben wollen, damit der geneigte Professor sich dort selbst erlesen könne, ob und wo das gestützt wird, was man in seiner Seminararbeit behauptet. 

Das zweite Beispiel, das Schmidt und Weigert wählen, ist ebenso unglücklich gewählt, TTIP, das transatlantische Freihandelsabkommen und seine Wirkungen. Die beiden nehmen für den Rat in Anspruch, „die zu erwartende Bandbreite der ökonomischen Auswirkungen“ aufbereitet zu haben. Gerade diese Passagen im Ratsgutachten wertet Gebhard Krichgässner in seinem Beitrag im gleichen Heft folgendermaßen:

Hier ist der von Häring erhobene Vorwurf der Täuschung der Öffentlichkeit nicht unplausibel.“

Hintergrund der Kritik ist, dass der Rat Schätzungen zur Beschäftigungsentwicklung für ein unrealistisches Maximalszenario „als gesicherte Erkenntnis für den zu erwartenden Beschäftigungszuwachs verkauft“ (Kirchgässner) und dabei auch noch das „bis zu“ aus der Quelle unterschlägt.

Neben den Aussagen des Rats zu TTIP betrachtet Kirchgässner exemplarisch auch noch, was die Ratsmehrheit zum Mindestlohn und was sie zur Einkommensverteilung sagt. In Sachen Mindestlohn stützt er ausdrücklich meine Kritik, dass „die vorliegende empirische Evidenz zu den Auswirkungen des Mindestlohns bei weitem nicht so eindeutig ist, wie die Mehrheit des Sachverständigenrats glauben machen will.“ In Sachen Einkommensverteilung, wo die Räte eine äußerst windige Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft nachahmen (ohne dies kenntlich zu machen, also ein Plagiat), um zu zeigen, dass die Verteilungsdiskussion angeblich darauf beruht, dass die Bevölkerung die Ungleichheit falsch, weil zu hoch einschätzt, urteilt Kirchgässner ebenso ungnädig:

Dieses Vorgehen ist hoch spekulativ und in keiner Weise wissenschaftlich abgesichert… Dass das Institut der deutschen Wirtschaft als Lobbyorganisation eine solche Arbeit veröffentlicht, ist verständlich, dass der Sachverständigenrat diesen Ansatz kritiklos übernimmt und aus den Ergebnissen diese Schlüsse zieht, ist bedenklich.“

Nach diesen Beurteilungen durch einen angesehenen Fachkollegen der Wirtschaftsweisen, an dieser Stelle zur Erinnerung nochmal die Antwort von Schmidt und Weigert auf Fahimis Vorwurf der Unwissenschaftlichkeit:

Natürlich offenbart sich in diesen Äußerungen vor allem ein Unwohlsein über die Ergebnisse der Analysen … nicht etwa ernst zu nehmende Kritik an der handwerklichen Qualität der Ratsarbeit.“

Welch dreiste Arroganz! Andererseits ist es verständlich, dass Schmidt sich mit markigen Worten gegen Sigmar Gabriels Generalin dafür revanchiert, dass dieser ihn für seine Fehlleistungen öffentlich beschämte, indem er bis zur letzten Kabinettssitzung vor Ablauf von Schmidts Amtszeit im Rat Ende Februar wartete, bevor er dessen Vertragsverlängerung beschließen ließ, sodass Schmidt seine Ernennungsurkunde erst mit gut drei Wochen Verspätung bekam.

Kirchgässner urteilt über eine ausführliche Antwort des Rates auf einen Fragenkatalog des Handelsblatts (Weblinks hier) zu vermeintlichen handwerklichen Fehlern im Gutachten:

Auf die umfangreichen Vorwürfe, die gegen den Rat erhoben wurden, indem er zum Beispiel des Plagiats und der Täuschung der Öffentlichkeit bezichtigt wurde, ging er in seiner Erwiderung nur teilweise und nicht immer befriedigend ein.“

Er schließt sich in seinem Beitrag auch meiner Einschätzung an, dass die Verlotterung der handwerklichen Sitten im Rat mit mangelnder Meinungsvielfalt in der Ratsmehrheit zusammenhängt, und mit einem zermürbten gewerkschaftsnahen „Hofnarren“, der die Minderheitsgutachten schreibt:

Es wäre zu wünschen, dass manche Auffassungen, die von einer 4:1 Ratsmehrheit geteilt werden, etwas kritischer hinterfragt würden. Dafür benötigt man vielleicht … etwas mehr kritisches Potential. Es könnte möglicherweise auch helfen, wenn die Ratsmehrheit ideologisch etwas weniger homogen zusammengesetzt wäre.

Die Chance, darauf hinzuwirken, hat Gabriel durch Schmidts Wiederberufung erst einmal vertan. Man darf aber erwarten, dass der Rat trotzdem Kirchgässners Hoffnung erfüllt, „dass er bei seinem nächsten Gutachten sorgfältiger sein wird.“ Eine solche Blamage werden sich die Ratsmitglieder nicht noch einmal zumuten wollen. Man denke an das Tuscheln im Raum, wenn sie wissenschaftliche Vorlesungen halten. So etwas tut weh.

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