Wirtschaftsweise bezichtigen sich selbst des Plagiarismus

 In seinem Jahresgutachten 214/15, Kapitel 7, übernahm der Sachverständigenrat die These des arbeitgeberfinanzierten Instituts der deutschen Wirtschaft, wonach die Diskussion über die zunehmende Ungleichheit in Deutschland vor allem auf einem Wahrnehmungsproblem beruhe, weil die Menschen die Ungleichheit viel größer einschätzen als sie ist. Handelsblatt-Redakteur Norbert Häring hatte in einer Bitte um Stellungnahme darauf hingewiesen, dass für den normalen Leser die Autorenschaft der These nicht erkennbar wird und die Weisen gefragt:

„Frage 1: Ist es mit wissenschaftlichen Standards vereinbar, die These einer Studie, bei der man aufgrund der Autorenschaft interessengeleitete Ergebnisse nicht ausschließen kann oder gar vermuten muss, ohne kritische Würdigung zu übernehmen und die Leser über die sensible Autorenschaft nicht ausdrücklich aufzuklären.“

 Mit seiner Antwort reitet sich der Sachverständigenrat nur noch tiefer in den Schlamassel. Er habe die Ergebnisse nicht übernommen, sondern mit anderen Daten repliziert, also nachvollzogen. „Einzig der letzte Satz der Ziffer 514 verweist direkt auf ein Ergebnis aus Niehues (2014)“ schreibt er. Niehues (2014) steht für die angesprochene IW-Studie. Der Nordamerikaner empfiehlt in solchen Situationen stattdessen:

If foot in mouth, do not wiggle toes!

 Wie peinlich. Der Sachverständigenrat hat also den Studienaufbau des Arbeitgeberinstituts kopiert, ohne an irgendeiner Stelle darauf hinzuweisen. Er habe, so schreibt er, Niehues (2014) nur an einer Stelle mit einem Spezialergebnis zitiert. Der einschlägige Begriff zur Charakterisierung eins solchen Vorgehens ist meines Wissens das hässliche Wort Plagiat.

Aus Wikipedia: „Ein Plagiat (über frz. plagiaire „Dieb geistigen Eigentums“ aus lat. plagiārius „Seelenverkäufer, Menschenräuber“) ist die Anmaßung fremder geistiger Leistungen. Dies kann sich auf die Übernahme fremder Texte oder anderer Darstellungen, fremder Ideen (z. B. Erfindungen, Design, Wissenschaftliche Erkenntnisse, Melodien) oder beides gleichzeitig (z. B. Wissenschaftliche Veröffentlichungen) beziehen. Plagiate können, müssen aber nicht, gegen das Gesetz verstoßen.“(Link zum Wikipedia-Eintrag)

 „Nur in Ziffer 514“ stimmt allerdings nicht ganz, was nicht nur die Antwort falsch, sondern auch den Plagiarismus noch schlimmer macht. Denn im Kasten auf Seite 274 lässt eine Fußnote wissen, dass die linke der abgebildeten Grafiken, diejenige zum wahrgenommenen Gesellschaftsbild, von Niehues (2014) übernommen wurde.

 Auf die konkrete Frage nach spezifischen Interessen des Arbeitgeberinstituts IW beim Thema Verteilung geht der SVR nur sehr ausweichend ein, indem er schreibt: „Warum eine Studie des IW generell unwissenschaftlich sein sollte, erschließt sich nicht.“ Das war aber nicht die Frage oder die Behauptung. Die Frage war, ob nicht ein mögliches Eigeninteresse zu vermuten ist, das problematisiert werden oder zumindest über die klare Nennung der Quelle des Studiendesigns offengelegt werden müsste. Dieser Frage weicht der SVR aus.

 Um nicht nur zu mäkeln, hier ein Vorschlag, wie ich mir eine korrekte Vorgehensweise vorstellen würde, unter der mutigen Annahme, dass das kopierte Studiendesign irgend etwas Seriöses zur Beantwortung der Leitfrage beitragen kann.

 „Gemäß einer als Arbeitspapier des Instituts der deutschen Wirtschaft veröffentlichten Studie (Niehues 2014) rührt die öffentliche Debatte um die Ungleichheit vor alle von einem Wahrnehmungsproblem in der Bevölkerung her, die die Ungleichheit überschätzt. Niehues belegt das auf folgende Weise … Der Sachverständigenrat findet diese Vorgehensweise auch im Lichte eines möglichen Interesses des Instituts der deutschen Wirtschaft an Ergebnissen, die die Ungleichheit als geringes Problem darstellen, überzeugend. Der SVR hat die Studie mit neuen Daten zur tatsächlichen Einkommensverteilung repliziert. Dabei hat er eine etwas andere Aufteilung der Bevölkerung in Einkommensschichten gewählt. Insbesondere hat er die mittlere der sieben Einkommensklassen breiter gemacht und die Spannen der Einkommensklassen darunter enger gemacht, indem er unten eine zusätzliche Klasse hinzufügte. Im Ergebnis ergibt sich ein noch ausgeprägter Mittelstandsbauch in der Verteilung nach Einkommen als bei Niehues. Dieses Vorgehen sieht der Sachverständigenrat dadurch begründet, dass … (hier fehlt mir die Fantasie eine legitime Begründung vorzuschlagen. Im nächsten Blog-Eintrag werden Sie sehen, warum.)

Es ist nicht schwer zu sehen, warum die Wirtschaftsweisen statt einer solchen transparenten und korrekten Darstellung, die zu allerlei unbequemen Fragen einlädt, den Weg des Plagiarismus und der Verdunkelung wählten, um zu dem gewünschten „Ergebnis“ zu kommen, dass die Ungleichheit vor allem ein Problem der Wahrnehmungsverzerrung sei.

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