Länder haben Privatisierung von Autobahnen nicht verhindert

Bund und Länder haben sich Donnerstagnacht auf eine Neuregelung des Bund-Länder-Finanzausgleichs und eine Grundgesetzänderung zur Schaffung einer Bundesfernstraßengesellschaft geeinigt. Diese soll allein in öffentlicher Hand sein, setzten die Länder durch. Dazu eine Klarstellung.

Von Laura Valentukeviciute und Carl Waßmuth (GiB).* Die Regierung wollte uns weismachen, bei der geplanten Grundgesetzänderung würde jede Privatisierung ausgeschlossen. Diese Täuschung konnte aufgedeckt werden: Durch stete Aufklärung, verbunden mit öffentlichem Protest, wie gestern vor dem Bundesrat. Allerdings ist das Privatisierungsprojekt damit noch nicht gestoppt. Mit der Verschiebung des für heute vorgesehenen Kabinettsbeschlusses bekommen wir zwar zusätzliche Zeit, aber Aufklärung und Druck sind weiterhin nötig. Wie aus einer Synopse der heute Nacht verhandelten Änderungen hervorgeht, die der GiB vorliegt, wurden an den Entwürfen der Bundesregierung noch einige Änderungen vorgenommen. Bezüglich der geplanten Privatisierung wurde aber nichts verändert. Alle Privatisierungsformen, die mit der vorgeschlagenen Reform eröffnet werden – insbesondere durch öffentlichen-private Partnerschaften (ÖPP) – bleiben weiter bestehen. Die Länder haben nur an verschiedenen Stellen den Preis erhöht, den sie vom Bund für ihre Zustimmung zur Privatisierung bekommen sollen.

Das ganze Vorhaben zu den Autobahnen muss aus dem Finanzausgleich herausgelöst werden. Das bisherige Verfahren ist einer Demokratie unwürdig. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Zustimmung zu Grundgesetzänderungen von den Ländern gekauft wird. Wieviel von den 9,5 Milliarden Euro sind politisch gerechtfertigte Finanzhilfen, und wieviel wird bezahlt, damit der Bund neue Finanzprodukte für Banken und Versicherungen schaffen darf?

Wenn Bund und Länder sich einig sind, dass die Zuständigkeit für die Autobahnverwaltung an den Bund gehen soll, so ist das doch heute schon nach Art. 90 GG, Absatz (3) möglich: „Auf Antrag eines Landes kann der Bund Bundesautobahnen und sonstige Bundesstraßen des Fernverkehrs, soweit sie im Gebiet dieses Landes liegen, in bundeseigene Verwaltung übernehmen.“

*Laura Valentukeviciute ist Sprecherin von Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB), Carl Waßmuth ist Infrastrukturexperte von GiB.

Dossier zum Autobahnraub von Allianz und Co.

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