FAZ steigt mit Verfassungswidrigkeit von Bargeldbegrenzungen eine Nummer zu hoch ein

Die Frankfurter Allgemeine kämpft verdienstvoll gegen die Abschaffung des Bargelds. Heute bietet sie Ex-Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier als Kronzeugen auf, der die von der Regierung geplanten Bargeldbegrenzungen verfassungswidrig nennt. So hoch muss man nicht gleich zielen. Sie verletzten das Bundesbankgesetz und den EU-Vertrag. Das soll mein GEZ-Prozess beim Verwaltungsgericht Frankfurt zeigen.

Beim Verwaltungsgericht Frankfurt läuft mein Verfahren gegen den Hessischen Rundfunk auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags, die mir verweigert wird (AZ: 1 K 2903/15.F). Dabei berufe ich mich vor allem auf einen Paragrafen, der in der ganzen Diskussion um die Bargeldbeschränkungen und auch von der FAZ, erstaunlicher Weise fast nie erwähnt wird. Das ist schon fast verdächtig. §14 Bundesbankgesetz erklärt Euro-Banknoten zum einzigen unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel. Ein gesetzliches Zahlungsmittel kann man nicht einfach generell oder für manche Nutzungen verbieten. Die Bundesregierung könnte zwar im Prinzip, anders als der Hessische Rundfunk oder ein Bundesland, das Bundesbankgesetz ändern. Da aber Artikel 128 der Vertrags über die Arbeitsweise der EU ebenfalls Euro-Banknoten zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt, kann Euro-Bargeldnutzung von einem Mitgliedstaat der Währungsunion trotzdem nicht verboten werden. Der Vertrag müsste geändert werden, was wegen der EU-feindlichen Haltung großer Teile der EU-Bevölkerung praktisch kaum möglich ist.

In dem Verfahren argumentieren wir auch mit Grundrechtsverstößen. Aber zuvorderst stehen die einfachen Gesetze und der EU-Vertrag, auf die man sich berufen kann. Das sollte erwähnt werden. 

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