Frankreich zeigt, wie schon die Existenz von Investorengerichten Umweltschutz verhindern kann

Die französische Regierung plante im letzten Jahr ein Gesetz, nach dem keine neuen Konzessionen für Ölförderung im Land mehr vergeben und keine bestehenden mehr verlängert würden. Die kanadische Ölfirma Vermilion winkte mit Investorengerichten und die Regierung knickte ein.

Vermilion hat die meisten der Förderkonzessionen in Frankreich und den französischen Überseegebieten. In seiner Eingabe an den Staatsrat, der Gesetzentwürfe prüft, bevor sie an das Parlament geht, vergaß Vermilion nicht zu erwähnen, dass Investorenspezialgerichte, die nach dem Energieabkommen für Streitfälle zwischen Staaten und gebietsfremden Energieunternehmen zuständig sind, Eingriffe in die „legitimen Erwartungen“ von ausländischen Investoren als entschädigungspflichtig beurteilt hätten – mit oft milliardenschweren Entschädigungen. Denn die Erwartungen der Investoren gehen regelmäßig dahin, dass sie hohe Milliardengewinne mit ihren Konzessionen machen wollen. Und Vermilion erwartet einfach, dass seine Konzessionen immer wieder verlängert werden. Dass das irgendwann aufhören könnte, ist aus Investorensicht nicht vorgesehen.

Auf der letzten Seite seiner Eingabe beschreibt Vermilion denn auch ausführlich anhand von fünf sehr investorenfreundlich ausgelegten Prinzipien, die die Investorengerichte aufgestellt hätten, welche Art von Gesetzesänderungen die legitimen Gewinninteressen eines Investors beeinträchtigen würden, und warum es solche Gesetze deshalb nicht geben darf.

Das Gesetz hat den Spitznamen „Loi Hulot“, nach dem Umweltminister, der kürzlich unter Protest zurückgetreten ist, weil er keinen Rückhalt in der Regierung spürte. Bevor es zum Parlament ging, wurde das im Dezember verabschiedete Gesetz im Sinne Vermilions beträchtlich entschärft. Das Ende für die Erneuerung bestehender Konzessionen wird 22 Jahre in die Zukunft verschoben, bis 2040.

Es gab auch eine Eingabe eines Industrieverbands. Es ist also nicht eindeutig, was letztlich zu der Verwässerung des Gesetzes geführt hat. Die Erfahrung Deutschlands macht allerdings große Furcht vor finanziellen Folgen eines Prozesses vor einem Investorengericht als Grund recht plausibel.

Deutschland wehrt sich seit Jahren vor einem solchen Investorengericht nach der Energiecharta gegen die Schadenersatzforderung von fast 5 Milliarden Euro durch den schwedischen Konzern Vattenfall, wegen des Atomausstiegs. Es sind schon viele Millionen Anwaltskosten in diesem Verfahren aufgewendet worden.

Die Umweltschutzorganisation Friends of the Earth hat die Eingabe von Vermilion durch Anfrage beim Staatsrat bekommen und mit einer Analyse veröffentlicht.

[16.8,2018]

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